Einreise in die USA: Das müssen Sie wissen

von Julia
Van fährt bei gutem Wetter durch Arizona in den USA

Seit 2001 wurden die Sicherheitsmaßnahmen bei der Einreise in die USA immer wieder verschärft und überarbeitet. Aber was bedeutet das konkret für Ihre nächste Reise in die Staaten? Eins vorweg: Mit einem gültigen biometrischen e-Reisepass und der ESTA-Registrierung dürfen Touristen aus Deutschland in der Regel visumsfrei in die USA einreisen. Welche Ausnahmen es gibt und was Sie bei der Einreise unbedingt beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.

1. Visumfreie Einreise in die USA: für wen gilt es?

Wer in die USA einreisen möchte, benötigt nicht immer ein Visum. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine visumfreie Einreise für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen möglich. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

Visa-Waiver-Programm

Das sogenannte Visa-Waiver-Programm definiert Staaten, aus denen eine Einreise in die USA ohne Visum erfolgen kann. Derzeit nehmen 39 Länder an dem Programm teil, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Eine weitere Voraussetzung zur visumsfreien Einreise: Nur Touristen und Geschäftsreisende dürfen ohne Visum in die USA einreisen. Bei der Ankunft müssen Sie nachweisen können, dass Sie vor Ablauf der 90-Tage-Frist zurück- oder weiterreisen werden. Hierzu reicht beispielsweise ein entsprechend datiertes Rückflugticket aus.

Hinweis: Die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gilt nicht nur für die USA, sondern auch für Mexiko, Kanada und die Karibik. Wer aus diesen Ländern wieder in die USA einreist, muss ggf. bestimmte Dokumente wie das Rückflugticket erneut vorzeigen.

Gültiger elektronischer Reisepass

Der reguläre biometrische Reisepass muss für die gesamte Dauer des geplanten USA-Aufenthalts gültig sein. Für einige Länder muss der Reisepass mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein, deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sind davon jedoch nicht betroffen.

Ein vorläufiger Reisepass reicht nicht aus und macht ein Visum erforderlich. Dasselbe gilt für nicht-elektronische Reisepässe, die vor dem 26.10.2005 ausgestellt wurden. Ohne Visum können nur noch Personen einreisen, die einen biometrischen Reisepass mit elektronischem Chip besitzen.

Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass ist nur dann für die visumsfreie Einreise in die USA gültig, wenn er ein Passfoto enthält, das vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde und seit der Ausstellung nicht verändert oder verlängert wurde. Kinderreisepässe, die diese Kriterien nicht erfüllen, machen ein Visum erforderlich. In solchen Fällen empfehlen wir, für jedes Kind, auch für Babys, einen gesonderten elektronischen Reisepass zu beantragen.

ESTA – “Electronic System for Travel Authorization”

Seit dem Jahr 2009 muss jeder, der ohne Visum in die USA einreisen möchte, vorab online eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Das gilt auch für Kinder jedes Alters.

Der ESTA-Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt gestellt werden. Ein zugestimmter Antrag ist für zwei Jahre und beliebig viele USA-Reisen gültig, außer der Reisepass verliert in dieser Zeit seine Gültigkeit – in diesem Fall muss der ESTA-Antrag erneut gestellt und genehmigt werden.

Für das ESTA-Verfahren müssen Sie unter anderem Angaben zu den folgenden Aspekten machen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geschlecht
  • Informationen zum Reisepass (Reisepassnummer, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, …)
  • Aktuelle Anschrift
  • Aufenthaltsadresse in den USA
  • Informationen zum Arbeitgeber
  • Angaben zur persönlichen Vergangenheit (beispielsweise zu Vorstrafen)

Wir empfehlen Ihnen, den ESTA-Antrag einige Wochen im Voraus zu stellen. So bleibt Zeit, auf eventuelle Komplikationen zu reagieren. Sollten sich bis Reiseantritt Änderungen ergeben, können diese jederzeit online angepasst werden.

Haben Sie bereits eine ESTA-Registrierung, verfällt diese, wenn sie in den letzten fünf Jahren in eines dieser Länder gereist sind: Iran, Irak, Libyen, Somalia, Syrien, Sudan oder Yemen. Die Einreise in die USA ist dann nur mit einem gültigen Visum möglich.

Beachten Sie, dass das ESTA-Verfahren gebührenpflichtig ist:

  • Bearbeitungsgebühr – 4 USD: Diese ist bei jeder Änderung und Antragsstellung zu zahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
  • Genehmigungsgebühr – 10 USD: Diese Kosten kommen nur im Fall einer Genehmigung auf Sie zu.
ESTA-Anbieter
Es gibt zahlreiche Fremdanbieter im Internet, die Ihnen vorgaukeln, dass eine korrekte ESTA-Antragsstellung ohne die erforderlichen Kenntnisse nicht möglich sei. Gegen eine großzügige Gebühr bieten diese Dienstleister Ihnen an, den Antrag für Sie auszufüllen. Wir raten Ihnen von der Nutzung solcher Dienste ab: Zum einen sind sie nicht von den US-amerikanischen Behörden autorisiert. Zum anderen ist das Ausfüllen des ESTA-Antrags nicht so kompliziert wie viele denken. Darüber hinaus werden von Fremdanbietern ausgefüllte Anträge weder bevorzugt, noch bringen sie andere Vorteile.

APIS-Erfassung

Beim APIS-Verfahren (“Advance Passenger Information System”) werden personenbezogene Informationen von den Fluggesellschaften an die US-Behörden übermittelt. Spätestens beim Check-In müssen Sie Daten wie

angeben. Diese Daten werden anschließend mit verschiedenen Kriminal-Datenbanken und Watchlisten abgeglichen, um verdächtige oder gemeldete Personen am Besteigen des Flugzeugs hindern zu können.

Wer fälschlicherweise auf einer solchen Liste auftaucht, kann einen sogenannten Redress-Code anfordern. Als weitere Sicherheitsmaßnahme dürfen Flughafenmitarbeiter Ihr Gepäck durchsuchen. Häufig ist das der Fall, wenn Sie beispielsweise einen Laptop oder ähnliche elektronische Geräte mit sich führen.

Tipp
Sie haben bei vielen Fluggesellschaften (beispielsweise Lufthansa und Airberlin) mittlerweile die Möglichkeit, die erforderlichen APIS-Daten vorab online einzureichen. Dies spart beim Check-In eine Menge Zeit.

Einreise auf regulärem Weg

Flugzeug über Frankfurt

Von Frankfurt am Main aus fliegen die meisten Flugzeuge in die Welt hinaus © muratart - stock.adobe.com


Ohne Visum kann nur einreisen, wer über eine reguläre Schiffs- oder Fluglinie ankommt, deren Gesellschaft vertraglich am Programm zur Visumbefreiung teilnimmt. Dies ist in Deutschland bei fast allen gängigen Schiffs- und Fluggesellschaften der Fall. Sollten Sie auf anderem Wege anreisen, beispielsweise mit einem privaten Flugzeug, benötigen Sie ein Visum.

Wichtiger Hinweis

Selbst wenn Sie alle oben genannten Bedingungen erfüllen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Einreisegenehmigung in die USA. Das letzte Wort hat immer der Grenzschutz- bzw. Zollmitarbeiter am Ankunftsflughafen in den USA. Tipps dazu erhalten Sie im Abschnitt “Verhaltensregeln”.

2. Einreise in die USA mit Visum

Wer nicht aufgrund von Urlaub oder Geschäftsreise in die USA möchte, benötigt ein Visum. Zu diesen Reisegründen gehören:

  • Bildungsreisen (z.B. Besuch einer Universität oder Schule)
  • Forschungsreisen
  • Arbeitsverhältnisse / Beschäftigung
  • Austauschprogramme
  • Hochzeiten
  • Aufenthalte länger als 90 Tage

Darüber hinaus werden Risikopersonen definiert, die ebenfalls nicht ohne Visum einreisen dürfen. Unter anderem sind das:

  • Menschen, denen in der Vergangenheit bereits die USA-Einreise verweigert wurde
  • Vorbestrafte Personen
  • Reisende mit rechtsextremistischem Hintergrund
  • Personen mit übertragbaren oder psychischen Krankheiten

Antragsstellung

Visumsanträge werden in den USA äußerst streng kontrolliert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterziehen jeden Antrag einer doppelten Sicherheitsprüfung. Dabei wird der Antragssteller im Hinblick auf seine Tätigkeit und seinen Hintergrund genauestens durchleuchtet. Hintergrund dieser gründlichen Kontrollen ist die konkrete Gefahr von Terroranschlägen.

Hinweis
Wer ein Visum beantragen möchte, kann dies nicht online tun, sondern muss persönlich in einem amerikanischen Konsulat des Heimatlandes erscheinen. Für dieses sogenannte Visa-Interview sollten Sie mindestens zwei Arbeitstage einplanen. Beim Visa-Interview werden Ihnen unterschiedliche Fragen gestellt und unter anderem Fingerabdrücke genommen.

Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert für gewöhnlich einige Wochen, planen Sie die Beantragung also weit im Voraus. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, müssen Sie vorab ein elektronisches Formular ausfüllen und zum Interview mitbringen. Das Formular heißt “Electronic Visa Application Form” (EVAF) und kann online ausgefüllt sowie ausgedruckt werden. Nach dem Ausfüllen wird ein individueller Strichcode erstellt, über den sämtliche Daten schnell ausgelesen werden können.

3. Weitere Formulare für die Einreise in die USA

Zollerklärung “Form 6059 B”

Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne USA-Visum anreisen, erhalten Sie während des Flugs das Zollformular 6059 B. Pro Familie muss ein Exemplar auf Englisch ausgefüllt werden. Das Formular wird nach Entgegennahme des Gepäcks vor dem Flughafen-Ausgang an einen Mitarbeiter des Zolls gegeben und soll ermitteln, welche Gegenstände in die USA eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Lebensmittel
  • Tiere
  • Landwirtschaftliche Produkte
  • Kommerzielle Handelsgüter
  • Krankheitserreger

Wird einer der Punkte mit “ja” angegeben, sollten Sie sich auf Fragen und eventuell einhergehende Probleme bei der Ankunft gefasst machen. Wir empfehlen Ihnen daher, beispielsweise keinerlei Lebensmittel mitzunehmen. Näheres dazu erfahren Sie im Abschnitt “Einfuhr”.

Tipp
Da Sie im Flugzeug reichlich Zeit haben, sollten Sie das Formular bereits auf dem Weg in die USA ausfüllen. Lassen Sie sich am besten zwei Bögen geben, für den Fall, dass Sie einen Fehler machen. Füllen Sie das Formular gewissenhaft und mit Sorgfalt aus, da Zollmitarbeiter in den USA bei falsch ausgefüllten Bögen empfindlich reagieren können.

USA-Einreiseformular I-94

Alle, die mit einem Visum in die USA reisen, müssen zusätzlich das Formular I-94 ausfüllen. Während dieses früher ebenfalls im Flugzeug verteilt worden ist, haben Sie mittlerweile die Möglichkeit, den Bogen vorab online auszufüllen. Die Daten können dann mittels Reisepass-Scan im Internet abgerufen werden. Zu den erforderlichen Daten für das Formular I-94 gehören beispielsweise:

  • Name
  • Passnummer
  • Angaben zum Flug (Flugnummer etc.)

Wichtig: Wenn Sie auf dem Landweg einreisen, beispielsweise über Kanada oder Mexiko, benötigen Sie das Formular weiterhin in ausgedruckter Form.

4. Zoll- und Einfuhrbestimmungen für die USA

Lebensmittel

Gerade bei Lebensmitteln gelten in den USA strenge Einfuhrrichtlinien. Alle Lebensmittel, die Sie mit sich führen, müssen auf dem Zollformular eingetragen werden und können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Lebensmittel vor der Zollabfertigung zu entsorgen. Dazu gehören auch Essensreste aus dem Flugzeug.

Schon gewusst? Das Verbot für manche Lebensmittel wird in den USA sehr ernst genommen – so ernst, dass beispielsweise sogar Kinder-Überraschungseier nicht eingeführt werden dürfen. Saftige Geldbußen von bis zu 2.500 USD drohen Einreisenden, die gegen dieses Verbot verstoßen. Als Begründung wird die Gefahr für Kleinkinder durch das Verschlucken kleiner Teile angegeben.

Grundsätzlich verboten sind auch Fleischprodukte, egal ob getrocknet oder frisch. Erlaubt sind in der Regel hingegen Gewürze, Tee und Kaffee sowie Backwaren, Schokolade und Süßigkeiten. Alkoholische Getränke dürfen bis zu einer Menge von einem Liter zollfrei mitgenommen werden, für höhere Mengen fallen Zollgebühren an.

Tiere

Pärchen im Auto mit Hund

Grundsätzlich sind Hunde im Mietwagen erlaubt – gegen Anfrage © Тарас Нагирняк - stock.adobe.com


Strenge Kontrollen gibt es auch bei der Mitnahme von Haustieren. Für Hunde beispielsweise gelten folgende Richtlinien:

  • Gesundheitszustand: Tiere müssen gesund sein und dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben. Am Ankunftsflughafen wird dies ggf. durch einen Tierarzt geprüft. Die Kosten für die Untersuchung trägt der Halter des Hundes.
  • Impfpass: Für den Hund muss ein Impfpass in englischer Sprache (oder mit englischer Übersetzung) vorliegen. Darin muss ersichtlich sein, dass das Tier vor mindestens 30 Tagen (jedoch nicht länger als 12 Monate her) gegen Tollwut geimpft worden ist. Ist das nicht der Fall, wird der Hund vor Ort geimpft und für 30 Tage in Quarantäne gehalten. Die Ausnahme bilden Hunde, die jünger sind als drei Monate oder mindestens sechs Monate in einem für tollwutfrei erklärten Gebiet gelebt haben. Der Impfpass muss von einem zugelassenen Tierarzt unterschrieben sein und eine genaue Beschreibung des Hundes sowie der Impfungen und ihrer Gültigkeitsdauer enthalten.

📌 Lesetipp: Mietwagen mit Hund: was muss ich beachten?

Wird dem Hund die Einreise verweigert, muss er zurückgeschickt werden. In extremen Fällen wird er sogar eingeschläfert. Überlegen Sie sich vorab gründlich, ob Sie Ihr Haustier wirklich mitnehmen möchten, denn die Strapazen der Reise sind für viele Tiere erheblich. Falls Sie ein Tier dennoch mitnehmen möchten, sollten Sie dies rechtzeitig bei der Fluggesellschaft anmelden. Nicht alle Fluglinien erlauben den Transport von Tieren und es gibt viele Regeln zu beachten.

Medikamente

Rezeptpflichtige Medikamente sollten in ihrer originalen Verpackung inklusive Beipackzettel mitgeführt werden. Falls Sie für Ihre Gesundheit Betäubungsmittel oder Medikamente mit Suchtpotenzial (Schlafmittel, Beruhigungsmittel, Antidepressiva, etc.) benötigen, ist ein ärztliches Schreiben in englischer Sprache erforderlich. Hierzu sollten Sie vorab Absprache mit Ihrem Arzt halten.

📌 Lesetipp: Impfungen für Reisen in die USA

Grundsätzlich dürfen Medikamente nur in der Menge mitgeführt werden, die für die Dauer des Aufenthaltes benötigt wird. Vor Reiseantritt sollten Sie die Fluggesellschaft informieren, falls Sie mit gefährlichen, medizinischen Gegenständen (Spritzen, Sauerstoffflaschen etc.) reisen.

5. Verhaltensregeln

Auch wenn Sie bis zur Ankunft alles richtig gemacht haben: Mit dem falschen Verhalten vor Ort kann es Ihnen passieren, dass Sie am Ankunftsflughafen in den USA prompt zurückgeschickt werden. Damit Ihnen diese böse Überraschung erspart bleibt, hier einige grundlegende Tipps:

“No Jokes”-Regel

Grenzschutz- und Zollmitarbeiter in den USA sind nicht für ihren herausragenden Humor bekannt. Eventuell in der Ankunftszone aufgestellte “No Jokes”-Schilder sollten daher ernst genommen werden. Wer sich vor einem Flughafenmitarbeiter beispielsweise einen Bomben-Witz nicht verkneifen kann, wird schnell auf den Boden der Tatsachen geholt: Es kam schon häufig vor, dass Einreisende nach solchen Witzen verhaftet worden sind. Zudem drohen auch Geldstrafen.

Dresscode

In den USA herrscht für gewöhnlich ein sehr lockerer Dresscode. Dies gilt auch am Flughafen. Übertreiben sollte man es jedoch nicht: Es gibt beispielsweise Berichte darüber, dass Personen mit anstößigen Sprüchen auf dem T-Shirt die Einreise verweigert wurde. Hier lautet das Motto also “locker, aber angemessen”.

Allgemeines Verhalten

Grundsätzlich können Sie im Ankunftsflughafen ebenso auf höfliche wie auf schlecht gelaunte Mitarbeiter stoßen. Verhalten Sie sich freundlich und verständnisvoll, dann sind Sie auf der richtigen Seite. Vermeiden Sie darüber hinaus Ärger und bringen Sie alle Formulare sorgfältig und korrekt ausgefüllt mit. Mit dem richtigen Verhalten können Sie auch die letzte Hürde Ihrer USA-Einreise bewältigen.

Schwangerschaft

In den USA werden häufig Körperscanner am Flughafen eingesetzt. Diese wurden ausgiebig getestet und gelten für Schwangere und ungeborene Kinder als unbedenklich. Wer sich dennoch nicht scannen lassen möchte, kann auf eine manuelle Abtastung durch eine weibliche Mitarbeiterin bestehen. In diesem Fall sollten Sie für die Abfertigung jedoch mehr Zeit einplanen.

Biometrische Informationen

Bei der Ankunft in den USA ist es seit mehreren Jahren völlig normal, dass Ihre Fingerabdrücke registriert sowie ein digitales Foto von Ihnen angefertigt wird. Die US-Behörden möchten auf diese Weise die Flug- und Reisesicherheit für Passagiere und Besatzung erhöhen.

6. Last but not least: Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

Abkürzung Bedeutung Erklärung
ESTA Electronic System for Travel Authorization Elektronische Reisegenehmigung, die für alle Reisenden ohne Visum obligatorisch ist
APIS Advance Passenger Information System Vorab bzw. spätestens am Check-In einzureichende, persönliche Angaben zum Abgleich mit Watchlisten
EVAF Electronic Visa Application Form Im Internet auszufüllendes Formular für einen Visumantrag, das die Bearbeitungszeit verkürzen soll
VWP Visa-Waiver-Programm Programm zum visumfreien Reisen, an dem derzeit 39 Staaten beteiligt sind

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Titelbildquelle: #55182506| Urheber: © malkolm – stock.adobe.com

Julia

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2 Kommentare

Klaus Bartel 4. August 2023 - 15:00

möchte für 1 Woche nach New York reisen. Urlaub. Brauche ich dafür ei Visum?

Antworten
Julia 7. August 2023 - 11:41

Lieber Herr Bartel,
für eine einwöchige Reise brauchen Sie kein Visum im klassischen Sinne. Stattdessen müssen Sie eine ESTA-Genehmigung online beantragen. Diese erlaubt ihnen den visumsfreien Reiseeintritt per Flugzeug.

Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de

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