Letztes Update: 14. Februar 2023
Wie auch in Österreich wird für die Benutzung der Autobahnen und Straßen in der Schweiz eine Vignette verlangt. Diese kostet umgerechnet etwa 42 Euro und gilt rund ein Jahr. Die Verkehrsregeln in der Schweiz sind insgesamt ein wenig lockerer als in den Nachbarstaaten.
Es besteht keine Pflicht, eine Warnweste, einen Verbandskasten und einen Feuerlöscher mitzuführen. Lediglich das Warndreieck ist Pflichtinventar. Winterreifen sind ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sollte es jedoch wegen ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall oder Verkehrsbehinderungen kommen, können Geldstrafen verhängt werden.
Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt ein Fahrverbot zu bestimmten Zeiten: Sonntags, feiertags und nachts von 22 bis 5 Uhr dürfen diese Wagentypen nicht auf den Autobahnen und Straßen unterwegs sein. Diese und weitere wichtige Verkehrsregeln für die Schweiz finden Sie in der folgenden Übersicht.
1. Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz
Angaben in km/h | PKW | PKW mit Anhänger | Wohnmobil | Motorrad |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 | 50 | 50 | 50 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 80 bis 100 |
80 | 80 bis 100 | 80 bis 100 |
Autobahn | 120 | 80 | 100 bis 120 | 120 |
- Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 30 km/h fahren.
- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen drohen hohe Strafen (sogar ein Jahr Haft und eine Zwangsversteigerung des Fahrzeuges sind möglich)
- Auf dreispurigen Autobahnen pro Richtung darf die linke Fahrspur nur von Fahrzeugen benutzt werden, die schneller als 100 km/h fahren dürfen (demnach also nicht von PKW mit Anhängern und Wohnmobilen über 3,5 t zGG.
2. Promillegrenzen in der Schweiz
Alle Kraftfahrzeugfahrer | Berufskraftfahrer und Fahranfänger (die ersten drei Jahre) |
0,5 Promille | 0,1 Promille |
3. Gesetzliche Verpflichtungen in der Schweiz
Kategorie | Verpflichtung / Anforderung |
Anschnallpflicht / Gurtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen |
Tagfahrlicht / Lichtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen |
Ersatzreifen | Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets |
Winterreifen | Keine gesetzliche Pflicht, wird aber bei entsprechenden Straßenverhältnissen empfohlen, da beim Fahren auf verschneiten Straßen ohne korrekte Berifung Strafen verhängt werden dürfen |
Kindersitz | Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße und bis 14 Jahre Sicherheitsstandard ECE-R 44/03 oder höher |
Warnweste | Kein Pflichtinventar, aber empfohlen |
Warndreieck | Pflichtinventar |
Verbandskasten | Kein Pflichtinventar, aber empfohlen |
Feuerlöscher | Kein Pflichtinventar |
Glühbirnen | Kein Pflichtinventar |
4. Parken in der Schweiz
- Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, zeigen Parkverbot an und an gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot.
- In blauen Zonen darf für gewöhnlich eine Stunde kostenfrei mit Parkscheibe geparkt werden.
- In weißen Zonen darf für gewöhnlich kostenfrei und zeitlich unbegrenzt geparkt werden – unbedingt auf etwaige Beschilderung vor Ort achten, da es sich auch um gebührenpflichtige Zonen mit Parkscheinautomat handeln könnte.
- Bei gelben Zonen handelt es sich um Privatparkplätze – ohne entsprechende Erlaubnis ist das Parken hier verboten.
- In roten Zonen darf mit Parkscheibe bis zu 15 Stunden geparkt werden (auf Schilder achten!)
- Gebührenpflichtige Parkplätze können mit Parkplatznummern gekennzeichnet sein und werden dann an der zentralen Parkuhr bezahlt.
5. Kraftstoffe in der Schweiz
Deutsche Bezeichnung | Einheimische Bezeichnung | Oktanzahl |
Normal Benzin Bleifrei | Benzin, Essence, Benzine sans plomb 91 | 91 |
Super Benzin Bleifrei | Super, Benzina senza piombo, Benzina verde, Benzine sans plomb 95 | 95 |
SuperPlus Benzin Bleifrei | Super Plus, Benzina senza piombo 98, Benzina verde plus, Benzine sans plomb 98 | 98 |
Diesel | Diesel, Gasolio, Gasoil, Gazole | – |
Autogas (LPG) | Autogas (LPG) | 105 bis 115 |
6. Sonstiges in der Schweiz
- Die lokale Währung ist der Schweizer Franken mit einer ungefähren Umrechnung von 0,99 CHF = 1,00 EUR.
- Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt
- GPS-Navis mit Radarwarnfunktion sind verboten (selbst ausgeschaltet).
- Auf Bergstraßen muss das Fahrzeug, das abwärts fährt, rechtzeitig anhalten.
- Rückwärtsfahren ist nur dann erlaubt, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist.
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4 Kommentare
Zum Artikel “Verkehrsregeln in der Schweiz”
Es besteht keine Pflicht, eine Warnweste, einen Verbandskasten und einen Feuerlöscher mitzuführen. Lediglich das Warndreieck ist Pflichtinventar.
Warnweste – Pflichtinventar
Guten Tag. Die oben genannten Zitate widersprechen sich. Was stimmt denn nun? Hab dem Artikel danach keinen Glauben mehr schenken können. Das solche Widersprüche für den Kraftfahrer richtig Geld kosten können ist ja bekannt. Grüße
Lieber Herr Gäßler,
danke für Ihren Kommentar und entschuldigen Sie die Verwirrung. Wir updaten regelmäßig die Verkehrsregeln, um sicherzugehen, dass alle Infos aktuell sind. Bei unserem letzten Update wurden die Änderungen leider nicht an beiden Stellen übernommen.
Das erste Zitat ist völlig korrekt: In der Schweiz gehört das Warndreieck zum Pflichtinventar. Warnweste und Verbandskasten müssen offiziell nicht mitgeführt werden, werden aber empfohlen. Ich habe die Infos entsprechend in der Tabelle geändert.
Viele Grüße
Julia
Eine Druckversion wäre hilfreich…
Hallo Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihren Kommentar! Tatsächlich arbeiten wir gerade daran, Roadtrip-Ratgeber mit den wichtigsten Verkehrsregeln und Infos als Druckversionen bereitzustellen. Hoffentlich können wir auch bald das passende Dokument für die Schweiz zur Verfügung stellen.
Viele Grüße
Alex