Verkehrsregeln in Slowenien

von billiger-mietwagen.de-Redaktion
Verkehrsregeln in Slowenien

Letztes Update: 14. Februar 2023

Vor einer Autofahrt durch das malerische Land in Osteuropa ist es ratsam, die wichtigsten Verkehrsregeln in Slowenien zu kennen. Ob Tempolimit, Parkverordnung oder Mitnahmepflichten – es gibt Regeln und Gesetze, an die Sie sich beim Bereisen des Landes halten sollten. Zum Beispiel ist es unerlässlich, die Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen zu befolgen: Für PKW sind es 130 km/h, für Wohnmobile 100 km/h.

Wenn Sie auf slowenischen Straßen andere Fahrzeuge überholen, müssen Sie durchgehend blinken. Apropos Blinken: Die Warnblinkanlage muss jedes Mal eingeschaltet sein, wenn Sie den Wagen zurücksetzen. Und sobald vor Ihnen ein Schulbus oder ein anderer Bus mit Kindern als Insassen zum Stehen kommt, heißt es warten. Erst, wenn alle aus- und eingestiegen sind und der Bus wieder gestartet ist, dürfen Sie weiterfahren. Was das Pflichtinventar in Fahrzeugen angeht, gibt es einige länderspezifische Ausnahmen. Lesen Sie deshalb in der Übersicht der Verkehrsregeln in Slowenien nähere Infos dazu und zu weiteren Punkten.

1. Höchstgeschwindigkeiten in Slowenien

Angaben in km/h PKW PKW mit Anhänger Wohnmobil Motorrad
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 50 50 50
außerhalb geschlossener Ortschaften 90
bis
100
90
bis
100
80
bis
100
90
bis
100
Autobahn 130 100 80
bis
130
130

2. Promillegrenzen in Slowenien

Alle Kraftfahrzeugfahrer Fahranfänger (die ersten zwei Jahre)
0,5 Promille 0,0 Promille

3. Gesetzliche Verpflichtungen in Slowenien

Kategorie Verpflichtung / Anforderung
Anschnallpflicht
/ Gurtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen
Tagfahrlicht
/ Lichtpflicht
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen
Ersatzreifen Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets
Winterreifen Alle Fahrzeuge müssen vom 15. November bis 15. März sowie bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Kindersitz Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße
Warnweste Pflichtinventar
Warndreieck Pflichtinventar, für Wohnwagenanhänger ist noch ein zusätzliches Warndreieck vorgeschrieben
Verbandskasten Pflichtinventar
Feuerlöscher Kein Pflichtinventar, ausgenommen sind LKW und Busse
Glühbirnen Pflichtinventar, sofern in Slowenien registriert

 

4. Parken in Slowenien

  • Innerhalb blau gekennzeichneten Zonen ist das Parken für eine halbe Stunde kostenfrei erlaubt.
  • Innerhalb weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für zwei Stunden kostenfrei erlaubt, zwischen 7 und 19 Uhr muss hier aber ein Parkticket erworben werden.
  • In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.
  • Langes Parken ist nur in Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt.

5. Kraftstoffe in Slowenien

  • Normal Benzin Bleifrei mit 91 Oktan wird für gewöhnlich nicht angeboten.
  • Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.
  • In Slowenien wurde eine einheitliche EU-Bezeichnung der Kraftstoffe eingeführt, die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben aber zusätzlich bestehen.
Deutsche Bezeichnung Einheimische Bezeichnung Oktanzahl
Super Benzin Bleifrei Super, Eurosuper 95 95
SuperPlus Benzin Bleifrei Super Plus, Eurosuper 98 98
Diesel Diesel, Nafta
Autogas (LPG) Autogas (LPG) 105 bis 115

6. Sonstiges zu Verkehrsregeln in Slowenien

  • Die lokale Währung ist der Euro.
  • Sobald das gelbe Lichtsignal an Ampeln leuchtet, wird angehalten.
  • Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.
  • Während des Zurücksetzens muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
  • Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden.
  • Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
  • Bei Polizeikontrollen nicht aus dem Auto steigen – ansonsten ist mit hohen Strafen zu rechnen.

Titelbildquelle: #70571947 | Urheber: © marinv – stock.adobe.com; #72111942 | Urheber: © patron74 – stock.adobe.com; #80450260 | Urheber: © kamasigns – stock.adobe.com

billiger-mietwagen.de-Redaktion
Letzte Artikel von billiger-mietwagen.de-Redaktion (Alle anzeigen)

Das könnte Ihnen auch gefallen

1 Kommentar

Vieweg Jürgen 14. September 2017 - 9:52

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen

Antworten

Schreiben Sie uns