Letztes Update: 14. Februar 2023
Vor einer Autofahrt durch das malerische Land in Osteuropa ist es ratsam, die wichtigsten Verkehrsregeln in Slowenien zu kennen. Ob Tempolimit, Parkverordnung oder Mitnahmepflichten – es gibt Regeln und Gesetze, an die Sie sich beim Bereisen des Landes halten sollten. Zum Beispiel ist es unerlässlich, die Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen zu befolgen: Für PKW sind es 130 km/h, für Wohnmobile 100 km/h.
Wenn Sie auf slowenischen Straßen andere Fahrzeuge überholen, müssen Sie durchgehend blinken. Apropos Blinken: Die Warnblinkanlage muss jedes Mal eingeschaltet sein, wenn Sie den Wagen zurücksetzen. Und sobald vor Ihnen ein Schulbus oder ein anderer Bus mit Kindern als Insassen zum Stehen kommt, heißt es warten. Erst, wenn alle aus- und eingestiegen sind und der Bus wieder gestartet ist, dürfen Sie weiterfahren. Was das Pflichtinventar in Fahrzeugen angeht, gibt es einige länderspezifische Ausnahmen. Lesen Sie deshalb in der Übersicht der Verkehrsregeln in Slowenien nähere Infos dazu und zu weiteren Punkten.
1. Höchstgeschwindigkeiten in Slowenien
Angaben in km/h | PKW | PKW mit Anhänger | Wohnmobil | Motorrad |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 | 50 | 50 | 50 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 90 bis 100 |
90 bis 100 |
80 bis 100 |
90 bis 100 |
Autobahn | 130 | 100 | 80 bis 130 |
130 |
2. Promillegrenzen in Slowenien
Alle Kraftfahrzeugfahrer | Fahranfänger (die ersten zwei Jahre) |
0,5 Promille | 0,0 Promille |
3. Gesetzliche Verpflichtungen in Slowenien
Kategorie | Verpflichtung / Anforderung |
Anschnallpflicht / Gurtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen |
Tagfahrlicht / Lichtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung ganzjährig auf allen Straßen |
Ersatzreifen | Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets |
Winterreifen | Alle Fahrzeuge müssen vom 15. November bis 15. März sowie bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein. |
Kindersitz | Alle Kinder bis 150 cm Körpergröße |
Warnweste | Pflichtinventar |
Warndreieck | Pflichtinventar, für Wohnwagenanhänger ist noch ein zusätzliches Warndreieck vorgeschrieben |
Verbandskasten | Pflichtinventar |
Feuerlöscher | Kein Pflichtinventar, ausgenommen sind LKW und Busse |
Glühbirnen | Pflichtinventar, sofern in Slowenien registriert |
4. Parken in Slowenien
- Innerhalb blau gekennzeichneten Zonen ist das Parken für eine halbe Stunde kostenfrei erlaubt.
- Innerhalb weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für zwei Stunden kostenfrei erlaubt, zwischen 7 und 19 Uhr muss hier aber ein Parkticket erworben werden.
- In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.
- Langes Parken ist nur in Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt.
5. Kraftstoffe in Slowenien
- Normal Benzin Bleifrei mit 91 Oktan wird für gewöhnlich nicht angeboten.
- Autogas (LPG) wird nur an wenigen Tankstellen angeboten.
- In Slowenien wurde eine einheitliche EU-Bezeichnung der Kraftstoffe eingeführt, die Bezeichnungen in der Landessprache bleiben aber zusätzlich bestehen.
Deutsche Bezeichnung | Einheimische Bezeichnung | Oktanzahl |
Super Benzin Bleifrei | Super, Eurosuper 95 | 95 |
SuperPlus Benzin Bleifrei | Super Plus, Eurosuper 98 | 98 |
Diesel | Diesel, Nafta | – |
Autogas (LPG) | Autogas (LPG) | 105 bis 115 |
6. Sonstiges zu Verkehrsregeln in Slowenien
- Die lokale Währung ist der Euro.
- Sobald das gelbe Lichtsignal an Ampeln leuchtet, wird angehalten.
- Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.
- Während des Zurücksetzens muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
- Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden.
- Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden.
- Bei Polizeikontrollen nicht aus dem Auto steigen – ansonsten ist mit hohen Strafen zu rechnen.
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Vielen Dank für die hilfreichen Informationen