Unfall mit dem Mietwagen: Wer zahlt den Schaden?

von Alex
Warndreieck vor einem Auto auf einer Straße

Im Urlaub sind Sie mit einem Mietwagen besonders flexibel unterwegs und können fremde Gegenden auf eigene Faust erkunden. Da Mietwagenreisende mit dem Fahrzeugtyp oder der Urlaubsregion jedoch nicht in jedem Fall vertraut sind, können fremde Verkehrssituationen schnell überfordern. Auch wenn bei der Urlaubsplanung niemand gern an den Ernstfall denkt, sind Unfälle mit dem Leihwagen jedoch leider nicht auszuschließen. Wenn Sie sich schon im Vorfeld über die nötigen Schritte informieren, können Sie im Notfall schneller und besonnener reagieren.

Wie verhalten Sie sich nach einem Unfall mit dem Mietwagen richtig?

Unmittelbar nach einem Unfall sind immer dieselben Schritte einzuleiten, ob Sie nun im Privatfahrzeug, in einem Firmen- oder Mietwagen unterwegs sind. Sie müssen die Unfallstelle absichern, verletzten Personen Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls einen Notruf absetzen.
Dokumentieren Sie außerdem alle entstandenen Schäden gründlich und fertigen Sie am besten Fotos der Unfallstelle und der Schäden an. Gibt es einen Unfallgegner, sollten Sie gemeinsam ein Unfallprotokoll ausfüllen. Anders als bei Unfällen mit dem Privatfahrzeug sollten Sie bei Unfällen mit Mietwagen oder Firmenwagen immer die Polizei benachrichtigen, auch wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist.

Verständigen Sie die Polizei nach einem Mietwagen-Unfall

Ein Unfallbericht der Polizei erleichtert die Schadensregulierung bei einem Mietwagen-Unfall und kann je nach Anbieter sogar erforderlich sein, damit der Versicherungsschutz greift.
Das gilt vor allem, wenn es einen Zusammenstoß mit einem anderen Auto gab, aber auch bei Schäden, die ohne Unfallgegner entstanden sind. Haben Sie etwa beim Parken oder im Vorbeifahren ein Hindernis gerammt, kann es auch in diesem Falle ratsam sein, die Polizei zu verständigen. Tritt der Fall ein, dass die Polizei bei einem geringen Schaden ohne Unfallgegner nicht zur Unfallstelle kommt, sollten Sie sich zur nächsten Polizeistation begeben und den Unfall dort aufnehmen lassen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Autovermieter enthalten sogar eine Klausel, in der festgeschrieben ist, dass bei jeglichen Unfällen und Schadensfällen die Polizei zu verständigen ist. Doch auch unabhängig davon ist es ratsam, die Polizei bei Mietwagen-Unfällen auch bei geringen Schäden zu rufen – so können Sie sichergehen, dass Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.

Benachrichtigen Sie den Vermieter nach einem Unfall mit dem Leihwagen

Kontaktieren Sie den Vermieter nach einem Mietwagen-Unfall so schnell wie möglich. Je nachdem wie gravierend der Schaden ist, kann Ihnen so auch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden, damit Sie Ihren Urlaub problemlos fortsetzen können.
Wenn Sie das beschädigte Fahrzeug zurückbringen, lassen Sie sich vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben. So wird dokumentiert, welche konkreten Schäden Sie verursacht haben – das dient beiden Parteien bei der späteren Schadensregulierung als Absicherung. Bewahren Sie außerdem den Mietvertrag und Nachweise über die Zahlung der Kaution und Selbstbeteiligung auf, bis der Fall abschließend geklärt ist.

Zu reparierender Mietwagen mit Beschriftung

Welche Versicherung zahlt nach einem Mietwagen-Unfall?

Ist ein Unfall mit dem Mietwagen passiert, steht natürlich die Frage im Raum, wer für den Schaden aufkommt. Verschiedene Mietwagen-Versicherungen greifen im Schadensfall, doch natürlich kommt es im Einzelfall darauf an, welches Versicherungspaket Sie gebucht haben und wer den Schaden verursacht hat. Trägt der Unfallgegner die Schuld am Zusammenstoß, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden am Mietwagen aufkommen. Etwas komplexer ist der Fall, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben.
Ihr Mietwagen ist grundsätzlich durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Bei einem Unfall würde diese Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die Sie verursacht haben. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung werden allerdings nicht die Schäden abgedeckt, die durch den Unfall an Ihrem Mietwagen entstanden sind. Für Schäden am Mietwagen kommen Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherungen auf, die Sie meist optional hinzubuchen können.
Wichtig: Auch wenn nur kleine Schäden entstanden sind, sollten Sie nicht versuchen, selbst Reparaturen durchzuführen oder in Auftrag zu geben.

Unfall mit Leihwagen: In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht?
Der Versicherungsschutz erlischt, wenn ein Fahrer einen Unfall vorsätzlich verursacht oder grob fahrlässig handelt. Dazu zählt nicht nur das Fahren unter Alkoholeinfluss, sondern zum Beispiel auch das Überfahren von roten Ampeln. In solchen Fällen greift selbst eine Vollkasko-Versicherung nicht.

Unfall mit dem Mietwagen: Absicherung durch Teil- oder Vollkasko-Versicherung

  • Teilkasko-Versicherungen kommen für Mietwagen-Unfälle auf, bei denen die Schäden durch äußere Einwirkungen entstanden sind. Somit sind etwa Schäden abgedeckt, die durch Unwetter, Vandalismus oder Wildunfälle verursacht wurden.
  • Vollkasko-Versicherungen bieten einen kompletten Versicherungsschutz bei Unfällen – auch bei Unfällen, die Sie selbst verursacht haben. Mit einer Vollkasko-Versicherung sind Sie daher bei einem Mietwagen-Unfall am umfassendsten abgesichert.

Bei der Vollkasko-Versicherung ist noch zwischen Optionen mit und ohne Selbstbeteiligung zu unterscheiden. Haben Sie sich für eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung entschieden, müssen Sie einen Anteil vom Unfallschaden selbst tragen. Bei Vollkasko-Versicherungen ohne Selbstbeteiligung müssen Sie nichts beisteuern, zahlen dafür aber einen bestimmten Aufpreis.

Mietwagen-Unfall: Wann wird die Kaution zurückerstattet?
Bevor Ihnen ein Mietwagen ausgehändigt wird, müssen Sie in den meisten Fällen eine Kaution beim Vermieter hinterlegen, die als Absicherung für Schadensfälle dient. Die Kaution entspricht meist der Summe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ist tatsächlich ein Schaden am Mietwagen entstanden, behält der Vermieter zunächst die Kaution ein, auch wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung gebucht haben. Die Kaution wird Ihnen nach Ihrer Reiserückkehr von Ihrem Veranstalter gemäß dessen AGB zurückerstattet, nachdem Sie einen Schadensbericht eingereicht bzw. eine Reklamation geltend gemacht haben.

Was sollten Sie bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland beachten?

Ein Mietwagen-Unfall im Ausland ist für viele Reisende ein Szenario, das sie sich am liebsten nicht ausmalen möchten. Um dennoch möglichst gut auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein, sollten Sie sich vor Reiseantritt die AGB des Vermieters gründlich durchlesen und sich über den Versicherungsschutz im Ausland genau informieren:

  • Stellen Sie vorab sicher, dass die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung ausreichend hoch ist. Vor allem bei Reisen außerhalb Europas kann es vorkommen, dass die im Ausland gesetzlich festgelegte Deckungssumme niedriger ist als in Deutschland.
  • Verständigen Sie auch bei einem Unfall im Ausland die Polizei, damit diese einen Unfallbericht erstellen kann. Es ist außerdem ratsam, den Schaden selbst durch Fotos zu dokumentieren und die Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen zu notieren.
  • Informieren Sie außerdem umgehend Ihren Vermieter, um die weitere Vorgehensweise (vor allem in Bezug auf den Versicherungsschutz) zu besprechen. Unterzeichnen Sie allerdings vor Ort keine Dokumente, die Sie nicht verstehen.
  • Führen Sie die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr mit sich. Dieser Versicherungsschein wird aufgrund seiner ehemals grünen Farbe auch „Grüne Versicherungskarte“ genannt und dient als Nachweis der gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland. Ist das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen, sollten Sie ebenfalls nach der „Grünen Versicherungskarte“ fragen, um die Versicherungsangaben daraus zu übernehmen.

Was sollten Sie vorab prüfen, um auf einen Mietwagen-Unfall vorbereitet zu sein?

Bereits bevor Sie die erste Fahrt im Mietwagen antreten, sollten Sie sich versichern, dass Sie auf mögliche Schadensfälle gut vorbereitet sind. So lassen sich mögliche Komplikationen bereits vor Reiseantritt ausschließen:

  • Prüfen Sie vorab, dass die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend ist – vor allem, wenn Sie im Ausland mit dem Mietwagen unterwegs sind.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Personen im Vertrag angegeben sind, die als Fahrer in Frage kommen. Verursacht eine Person einen Unfall mit dem Mietwagen, die nicht als Fahrer angegeben wurde, greift der Versicherungsschutz womöglich nicht.
  • Nehmen Sie mehrere Ausfertigungen des standardisierten Europäischen Unfallberichts mit. Dieser erleichtert vor allem im Ausland die Dokumentation des Unfalls und sorgt dafür, dass alle wichtigen Informationen zur Verfügung stehen. Vorgefertigte Unfallberichte, die Sie im Ernstfall gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen können, finden Sie für gewöhnlich im Handschuhfach des Mietwagens.

Fazit: Mietwagen-Unfall – was im Ernstfall zu tun ist

Bei der Urlaubsplanung möchte niemand daran denken, dass es bei der Fahrt im Mietwagen zu einem Unfall kommen könnte. Dennoch fahren Sie sicherlich beruhigter in den Urlaub, wenn Sie auf den Ernstfall vorbereitet sind und wissen, wie Sie reagieren müssen. Schließlich können kleinere Unfälle, z. B. beim Parken, auch für routinierte Autofahrer nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich daher bereits vorab über den Versicherungsschutz Ihres Mietwagens und lesen Sie die AGB genau. Generell sollten Sie nach einem Mietwagen-Unfall Ruhe bewahren und dieselben Schritte einleiten, wie bei einem Unfall im eigenen Auto. Zunächst sollten Sie die Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und wenn nötig, den Notruf verständigen. Bei Unfällen mit Mietwagen ist es außerdem ratsam, auch bei Bagatellschäden die Polizei zu rufen, damit diese einen Unfallbericht anfertigen kann. So wird die Schadensregulierung im Nachhinein erleichtert.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten Urlaub und eine sichere Fahrt!

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Alex

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