Vor allem auf langen Rundreisen über Schotterwege und durch bergige Gebiete, aber auch auf Autobahnen, kann es schnell mal passieren, dass durch Steinschlag an der Windschutzscheibe des Mietwagens ein Schaden entsteht. „Muss ich dafür aufkommen?“, fragen sich viele in diesem Fall. Wer beim Steinschlag am Mietwagen haftet und weitere wissenswerte Infos gibt es hier.
1. Steinschlag – so entsteht er
Es passiert meist ganz plötzlich: Durch ein Auto, das vor oder neben einem fährt, wird ein Steinchen aufgewirbelt und trifft den eigenen Wagen. Wenn Sie Pech haben, wird der Stein in eine der Autoscheiben geschleudert und beschädigt diese.
Häufig entsteht dabei nur ein kleiner Riss oder ein kleines Loch in der Scheibe, doch dieser minimale Schaden kann sich durch Vibrationen beim Fahren immer weiter ausbreiten. Dann wird der Riss immer größer – und zugleich auch der Schaden am Auto immer teurer.
Ein Steinschlag am Auto ist also sehr ärgerlich und vor allem mit Zeit- und Reparaturaufwand verbunden. Doch je eher Sie sich um die Beseitigung des Schadens kümmern, umso eher verhindern Sie, dass er immer größer wird.
2. Kosten für die Reparatur nach einem Steinschlag
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Je nachdem, wie schnell Sie den Schaden durch den Steinschlag beseitigen lassen, umso niedriger fallen auch die Reparaturkosten aus.
Wenn sich der Riss durch den Steinschlag schon ausgebreitet hat, muss ggf. die Scheibe ausgetauscht werden – und das kostet entsprechend mehr. Dann müssen Sie mit rund 500 € rechnen.
Natürlich kommt es auch darauf an, ob Ihre Versicherung Glasschäden durch Steinschlag abdeckt. Wenn eine Reparatur ohne Austausch der Scheibe möglich ist, kommt meist die Teilkasko-Versicherung dafür auf.
Wichtig: Falls Sie einen Steinschlag am Mietwagen hatten, dann dürfen Sie das Fahrzeug nicht einfach eigenmächtig reparieren lassen, sondern müssen den Schaden erstmal beim Vermieter melden und mit diesem Rücksprache halten, wie Sie weiter vorgehen. Entweder können Sie dann den Schaden reparieren lassen oder der Vermieter gibt den Wagen selbst zur Reparatur und stellt Ihnen diese in Rechnung. So oder so: Bewahren Sie unbedingt die Rechnung auf. Je nach Versicherung, die Sie gebucht haben, werden Ihnen die Rechnungskosten nämlich wieder erstattet.
3. Steinschlag beim Mietwagen – richtig versichert
Wenn Sie kein Risiko eingehen möchten, wählen Sie bei der Buchung des Mietwagens am besten die Option „Glas/Reifenschutz“. In diesem Fall sind Sie nämlich bei Steinschlag versichert.
Wir bemühen uns stets, Sie umfassend zu informieren, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Informationen.
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9 Kommentare
Und was ist hiermit?: adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2012-61-Steinschlagsch%C3%A4den-Mietfahrzeugen_152151.pdf
Guten Tag,
wir klären dies aktuell mit unserer Fachabteilung und melden uns, sobald eine Rückmeldung vorliegt.
Viele Grüße,
Nicole von billiger-mietwagen.de
Hallo Ben,
da in dem von dir benannten Bericht lediglich ein Urteil des Amtsgerichtes erwähnt wird, ist diese Rechtssprechung noch nicht verbindlich und andere Gerichte müssen sich nicht an diesem Urteil orientieren.
Zusätzlich geht es um die hier benannten Fälle hauptsächlich um Schäden, die in Deutschland entstanden sind. Wie die Regelung in andren EU-Staaten oder gar in nicht EU-Staaten ist, geht hier nicht raus hervor und eine Regelung kann gleich viel komplizierter werden.
Wir empfehlen daher bis auf Weiteres, für einen geringen Aufpreis, Glas- und Reifenschäden mit zu versichern. Dann sind Sie bei einem Schaden, der durch einen Steinschlag verursacht wird auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Viele Grüße,
Emma von billiger-mietwagen.de
Liebe Emma,
mit einer Alles-Inklusive-Versicherung ist man sicherlich auf der sicheren Seite. Trotzdem finde ich, Sie machen es sich hier etwas zu einfach: Dass außer von AG’s keine Urteile existieren liegt mE nicht nur am geringen Streitwert, sondern auch daran, dass die Rechtslage eindeutig ist. Es existieren nämlich diverse höchstrichterliche Urteile zu Haftung bei unabwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt und Steinschlag als eben solche. Es erscheint mir daher auch wenig wahrscheinlich, dass ein Vermieter wegen Steinschlag klagt.
Das Argument, beim Mieten im Ausland kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Schließlich gilt das Land, in dem man mietet als Gerichtsstand. Mietet man über Sie, gilt deutsches Recht, oder liege ich da falsch?
P.S. Es scheint doch ein Urteil von einem LG zu geben: nwzonline.de/oldenburg/wirtschaft/mietwagen-verleiher-duerfen-risiken-nicht-uebertragen_a_1,0,497761112.html
Hallo,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Da wir ein vermittelndes Reisebüro sind, bin ich nicht berechtigt oder qualifiziert zu deinen detaillierten rechtlichen Fragen weiter Stellung zu beziehen. Ich werde deine Frage unsere Rechtsabteilung weiter leiten, damit wir zu dieser noch mal eine Antwort erhalten. Der Gerichtsstand hängt vom Firmensitz des gewählten Veranstalters ab, über den die Versicherung abgeschlossen ist.
Gerne können wir zu einer konkreten Buchung noch einmal per E-Mail genauer auf deine Fragen eingehen und die Fragen mit dem betreffenden Veranstalter und Vermieter klären.
Viele Grüße,
Emma von billiger-mietwagen.de
Hallo,
dieses Thema ist zwar schon etwas älter, aber habe nochmal aktuell mit der ADAC-Rechtsabteilung telefoniert, Die Frau am Telefon bestätigte mir nochmal, dass der Vermieter solche Risiken nicht auf den Mieter übertragen kann.Das bedeutet, dass man sehr wohl als Mieter so einen Schaden in Frage stellen kann, wenn es sein muss auch gerichtlich. Ich habe aktuell den Fall, dass ich 800 Euro für einen Steinschlag an einem Mietfahrzeug zahlen müsste. Fahrzeug war über eine Firma, für die ich unterwegs war, angemietet. Das ist wieder so der typische Fall: wer nicht fragt bleibt dumm, oder muss blechen.
Die zwei Urteile dazu:
AG Wolfrathshausen
27.01.2010
Az. 6Z887/09
AG Coburg
06.03.2008
Az. 11Z1420/07
Man kann nicht für etwas haftbar gemacht werden, für das man keine Schuld hat.
Grüße
Flo
Hallo Florian,
auch wenn die vorhergehenden Kommentare schon etwas älter sind, empfehlen wir in der Regel immer noch, sich mit der Option “Glas/Reifenschutz” gegen Steinschläge an den Scheiben des Mietwagens abzusichern. Selbstverständlich gilt aber nach wie vor, dass wir keine rechtlich verbindlichen Aussagen machen können und jeder individuelle Fall einzeln betrachtet werden muss.
Gerne können Sie sich mit Ihrer Buchungsnummer telefonisch oder per Mail an unseren Kundenservice wenden. Dieser wird Ihren Fall dann noch einmal konkret prüfen und ggf. mit unserer Fachabteilung Rücksprache halten.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Alex
Ich habe derzeit bei Ihnen einen Wagen gemietet und genau das beschriebene Problem. Habe heute einen relativ großen Riss in der Frontscheibe entdeckt welcher wohl durch Steinschlag entstanden ist. Muss ich nun für die Reparatur sorgen? Bin bei BM Vollkasko versichert.
Hallo Herr Kallaehne,
Sie müssen den Schaden definitiv beim örtlichen Vermieter melden und dort nachfragen, wie Sie weiter vorzugehen haben. Der Vermieter wird sie darüber informieren, was zu tun ist. Sollte er, was sehr wahrscheinlich ist, den Schaden in Rechnung stellen, können Sie diese nach der Anmietung bei unserer Kundenbetreuung als Reklamation einreichen – sofern Sie eine entsprechende Versicherung bei uns gebucht haben. Wir leiten die Rechnung dann an den Veranstalter weiter, der sie prüft und ggf. erstattet. Falls Sie eine Glas- und Reifenversicherung haben, wird der Veranstalter die Schadenskosten rückerstatten.
Beste Grüße
Maggie
von billiger-mietwagen.de