Mietwagenprotokoll: Das müssen Sie beachten

von Max
Frau überprüft Mietwagen bei der Rückgabe

Bei den meisten Autovermietungen ist es Standard: das Mietwagenprotokoll. Ähnlich wie bei der Wohnungsvermietung ist darin festgehalten, in welchem Zustand sich das Auto vor der Anmietung befand und in welchem Zustand der Kunde es zurückgebracht hat. Das dient der rechtlichen Absicherung für beide Seiten, damit eventuelle Schäden am Fahrzeug klar zuzuordnen sind und die Reparaturkosten vom tatsächlichen Verursacher bzw. dessen Versicherung getragen werden.

1. Was muss im Mietwagenprotokoll dokumentiert werden?

  • Grundlegende Angaben im Mietwagenprotokoll sind der Fahrzeugtyp und das Kennzeichen. Der Kilometerstand und der Füllstand des Tanks gehören ebenfalls dazu und müssen sowohl vor der Anmietung als auch nach der Rückgabe dokumentiert werden. Natürlich darf auch das Datum dazu nicht fehlen. Zusätzlich muss auf dem Protokoll die Anmiet- und Abgabestation eingetragen werden.
  • Beim Wagenzustand geht es darum, das Auto auf sichtbare Schäden zu untersuchen. Dabei sollten Sie in erster Linie auf Lack- und Glasschäden achten. In den meisten Mietwagenprotokollen ist eine Fahrzeug-Grafik abgebildet, auf der Kratzer, Dellen und Risse an entsprechender Stelle markiert werden.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, die Ausstattung des Mietwagens zu protokollieren. Dazu gehören neben Autoradio und -antenne, Ersatzreifen und Wagenheber, Verbandskasten, Warndreieck und -weste auch die Fahrzeugpapiere und ggf. die Umweltplakette.
  • Die technische Prüfung des Mietwagens ist ebenfalls ein Bestandteil des Protokolls. Hier wird einerseits das Datum der letzten TÜV-Kontrolle vermerkt und andererseits werden sämtliche Funktionen der Bedienelemente überprüft. Damit sind unter anderem die Anzeigegeräte (z. B. Tacho), Bremsen, Scheibenwischer, Blinker, Beleuchtung und Gurte gemeint. Neben den Bedienelementen gehören auch der Ölstand, der Kühlwasserstand, die Sauberkeit außen und innen sowie Reifendruck und Profiltiefe dazu.
  • Ganz wichtig: Das Mietwagenprotokoll muss sowohl vom Kunden als auch vom Autovermieter unterschrieben werden und sollte vor und nach der Anmietung erstellt werden. Nur dann sind beide auf der sicheren Seite.

2. Was muss ich beachten, wenn ich den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten zurückgebe?

Viele Autovermietungen bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, das Mietfahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückzugeben. In der Regel stellt dann der Kunde den Mietwagen auf dem Parkplatz der Autovermietung ab und wirft Schlüssel und Fahrzeugpapiere in einen einbruchsicheren Briefkasten.

Um auszuschließen, dass nach der Abgabe entstandene und somit nicht protokollierte Schäden auf Sie zurückfallen, sollten Sie den Mietwagen innen und außen fotografieren. Die Parkhäuser der Autovermieter am Flughafen, aber auch bei einigen Mietwagenstationen innerorts sind die Parkplätze kameraüberwacht. Erkundigen Sie sich im Schadensfall danach.

Empfehlenswert ist es außerdem, die Tankrechnungen aufzubewahren, wenn Sie das Fahrzeug laut Mietbedingungen vollgetankt abgeben müssen.

3. Wie sieht ein Mietwagenprotokoll aus?

Die meisten Mietwagenprotokolle für die Anmietung sind ähnlich aufgebaut und beinhalten im Wesentlichen die gleichen Kriterien, um das Fahrzeug zu beurteilen. Protokolle, die nach der Rückgabe erstellt werden, unterscheiden sich je nach Mietwagenstation und Art der Kontrolle.

4. Was kann ich tun, wenn mir die Autovermietung kein Mietwagenprotokoll anbietet?

Sollte Ihnen der Autovermieter kein Protokoll anbieten, können Sie dennoch darauf bestehen. Wenn der Vermieter keinen Vordruck dafür hat, dokumentieren Sie handschriftlich alle Mängel, die Ihnen am Fahrzeug auffallen und machen Sie ggf. Fotos davon. Denken Sie außerdem daran, sich das selbst angefertigte Protokoll vom Autovermieter unterschreiben zu lassen dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Titelbildquelle Urheber: © Thomas-Stankiewicz.de

Max

Das könnte Ihnen auch gefallen

2 Kommentare

T.A. 23. Februar 2021 - 3:12

Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich auf die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit Stempel versehene Kopie des Mietwagenvertrages bei Rückgabe des Mietwagens bestehen, oder muss ich mich mit der Erlaubnis des Fotografierens des Mietwagenvertrages bei Rückgabe mit fehlendem Tachostand und nicht eingetragener Tachofüllung und ohne Stempel zufriedengeben? Kann ich bei Weigerung des Mietwagenverleihers zur Aushändigung des nicht in Papierfomdes und nicht vollstängig ausgefüllten Mietwagenvertrages bei Rückgabe mittels der Polizei einen vollständig mit Unterschrift und Stempel versehenen ausgefüllten Mietwagenvertrag in Papierform bei Rückgabe durchsetzen und erzwingen ? (Schließlich geht es um aktuelle Zustände, die sich später schwer oder nicht mehr nachweisen ließen…) ?

MFG T.A.

Antworten
Julia 23. Februar 2021 - 16:48

Hallo,

in der Regel ist dies nicht möglich, denn meistens bekommen Sie die Kopie des Mietvertrags per Mail zugeschickt und unterschreiben per Tablet. Unserem Kundendienst ist keine Regelung bekannt, die Sie dazu ermächtigen würde. Eine Möglichkeit wäre das Abfotografieren des Autos und des Tankfüllstands zur Dokumentation. Unser Tipp: Dokumente können Sie in der Regel immer an der Station anfragen. Vielleicht händigt die Mietstation Ihnen ja einen Rückgabebeleg aus, wenn Sie freundlich nachfragen.

Alles Gute und viel Erfolg
Julia

Antworten

Schreiben Sie uns