Führerschein mit 17 – das bedeutet für viele Freiheit und Abenteuer. Seit 2011 gibt es bundesweit das „Begleitete Fahren ab 17“, bei dem junge Menschen mit einer oder mehreren Begleitpersonen Deutschlands Straßen erkunden können. Hier erfahren Sie, wie Sie die Fahrerlaubnis ab 17 beantragen können, welche Versicherung Sie benötigen und welche Kriterien die Begleitperson erfüllen muss.
- Seit wann gibt es den Führerschein mit 17?
- Antrag auf BF17 – So melden Sie sich zur Führerscheinprüfung ab 17 an
- Ab in die Fahrschule – wann darf man mit dem Führerschein ab 17 anfangen?
- Die Begleitperson für den Führerschein ab 17 – Alter, Punkte und andere Bedingungen
- Viele Vorteile: Führerschein mit 17 und die Kfz-Versicherung
- Mietwagen und Begleitetes Fahren – Anmietung ab 17 Jahren nicht möglich
1. Seit wann gibt es den Führerschein mit 17?
Niedersachsen hat es 2004 vorgemacht: Hier fand im Rahmen eines Modellversuchs zum „Begleiteten Fahren“ in Braunschweig die erste praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Führerscheinklassen B (Kfz bis 3,5 Tonnen) und BE (Kfz mit Anhänger, jeweils bis 3,5 Tonnen) für junge Menschen unter 18 Jahren statt. Nach und nach kamen mehr Bundesländer hinzu, die die zunächst bis 2010 befristete Reglung bei sich einführten.
Ziel des Modellversuchs aus Niedersachsen war es, die hohen Quoten an Verkehrsunfällen unter jungen Menschen zu senken. Viele Unfälle konnten immer wieder auf die fehlende Praxiserfahrung von Fahranfängern zurückgeführt werden. Um junge Menschen frühzeitig auf Gefahrensituationen und deren Bewältigung vorzubereiten, wurde das „BF 17“ testweise eingeführt.
Die Ergebnisse 2005 waren mit 40 % weniger selbstverschuldeten Unfällen und 60 % weniger Bußgeldern sehr positiv – das Begleitete Fahren mit 17 entpuppte sich somit als voller Erfolg. Seit dem 1. Januar 2011 wurde der „Führerschein ab 17“ dauerhaft ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommen.
2. Antrag auf BF17 – So melden Sie sich zur Führerscheinprüfung ab 17 an
Die notwendigen Formulare und wichtigsten Infos zum Führerschein mit 17 erhalten junge Menschen zunächst bei der Fahrschule ihres Vertrauens. In einem Zusatzformular werden die Namen der gewünschten Begleitpersonen eingetragen. Die Begleiter bekommen ihr eigenes Formular, in dem sie ihre Zustimmung erklären und Kopien ihres Führerscheins und Personalausweises beilegen müssen.
Mit dem vollständigen Antrag – inklusive biometrischem Passfoto, Sehtest und Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs – geht es dann zur Führerscheinstelle. Hier holen Sie nach erfolgreich bestandener Prüfung auch Ihre „Prüfungsbescheinigung“ zum Begleiteten Fahren ab.
3. Ab in die Fahrschule – wann darf man mit dem Führerschein ab 17 anfangen?
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Die Ausbildung können Sie mit 16 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die Inhalte der Prüfung zum BF 17 sind die gleichen wie beim „normalen“ Führerschein mit 18 Jahren. Da die jungen Fahrer allerdings noch minderjährig sind, erhalten sie noch keine Plastikkarte wie beim „richtigen“ Führerschein, sondern vorerst eine „Prüfungsbescheinigung“.
Die Bescheinigung führt die Begleitpersonen auf und ist bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Mit Erhalt des Scheins beginnt auch die Probezeit. Von nun an dürfen Sie mit einer Begleitperson auf Deutschlands Straßen fahren – mit Ausnahme von Österreich ist die Fahrt ins Ausland jedoch Tabu.
Da die Bescheinigung kein Foto aufweist, müssen Sie zusätzlich noch einen Lichtbildausweis dabei haben. Je nach Reglung der Führerscheinstelle kümmert sich diese vor Ihrem 18. Geburtstag meist selbst um den Antrag auf den geläufigen Plastik-Führerschein.
4. Die Begleitperson für den Führerschein ab 17 – Alter, Punkte und andere Bedingungen
Als neuer Stern auf den Straßen ist es unerlässlich, sich einen passenden Co-Star auszusuchen. Die Begleitperson junger Fahrer ab 17 Jahren muss u. a. die folgenden Kriterien erfüllen:
Er/Sie muss
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen,
- bei der Antragstellung namentlich genannt werden und sein/ihr Einverständnis erklären,
- den eigenen Führerschein immer dabei haben.
Zudem darf er/sie
- zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014; bzw. max.3 Punkte im Verkehrszentralregister bis 30.04.2014) haben und
- während der Fahrt nicht alkoholisiert (0,5 Promille-Grenze) sein oder unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen. Für den minderjährigen Fahrer gilt beim Führerschein ab 17 eine Grenze von 0,0-Promille!
Ganz wichtig: Im Gegensatz zum Fahrlehrer sollte die Begleitperson nicht ins Fahrgeschehen eingreifen – allein der 17-jährige Fahrer ist „verantwortlicher Fahrzeugführer“. Nichtsdestotrotz sollte sich die Begleitperson einmal von der Fahrschule über ihre Rechte und Pflichten beim BF 17 aufklären lassen.
Der auserwählte Mitfahrer muss zudem nicht zwingend auf den Beifahrersitz – im Auto herrscht für ihn oder sie freie Platzwahl. Selbstverständlich dürfen junge Fahranfänger auch mit mehr als einer Begleitpersonen unterwegs sein, solange ihr Name bei der Antragsstellung genannt wurde und sie ihr Einverständnis gegeben haben. Sollten Sie einmal ohne die in der Prüfbescheinigung stehende Begleitperson losfahren, droht Ihnen eine Geldbuße von 70 € sowie ein Punkt in Flensburg!
5. Viele Vorteile: Führerschein mit 17 und die Kfz-Versicherung
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Oft sind die Eltern oder andere Verwandte die Eigentümer des Fahrzeugs, das Sie als erstes fahren werden. Hier ist es sehr wichtig, die Versicherungspolice der Kfz-Versicherung zu beachten. Oft liegt das Mindestalter bei 18 oder mehr Jahren. Baut man dann einen Unfall, ist das Fahrzeug schlichtweg nicht versichert und der Fahrzeughalter muss die Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen.
Grundlegend gilt: Die Police lesen, den BF 17-Neuling miteintragen lassen oder zu einer günstigeren Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln. Alternativ kann sich der Fahranfänger mit einem Führerschein ab 17 auch eine eigene Kfz-Versicherung besorgen – das ist manchmal zwar etwas teuer, birgt aber auf Dauer viele Vorteile. So bieten einige Kfz-Versicherungen spezielle Rabatte für Fahrer, die den Führerschein mit 17 gemacht haben und bislang unfallfrei gefahren sind.
6. Mietwagen und Begleitetes Fahren – Anmietung ab 17 Jahren nicht möglich
Für die Anmietung eines Wagens oder Wohnmobils müssen Inhaber eines Führerscheins ab 17 leider noch ein wenig warten: Selbst mit Begleitperson beträgt das reguläre Mindestalter des verantwortlichen Fahrzeugführers bei den meisten Autovermietern nach wie vor 21 Jahre. Immer mehr Anbieter bieten ihre Mietwagen jedoch auch für Personen ab 18 Jahren an. Bis dahin haben Sie mit einem Führerschein ab 17 genügend Gelegenheit, Routine beim Fahren zu entwickeln. Dank Ihres erfahrenen Beifahrers lernen Sie dabei, auch in schwierigen Situationen hinterm Steuer einen kühlen Kopf zu bewahren. Mit Erhalt Ihres neuen Führerscheins ab 18 haben Sie dann die Möglichkeit, auf billiger-mietwagen.denach passenden Angeboten für Jungfahrer zu suchen und Ihre Fahrpraxis auf andere Modelle auszuweiten.
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