Schon kleine Babys müssen sich auf Reisen ausweisen. Dafür gibt es den Kinderreisepass, der bis zum 12. Lebensjahr das Ausweisdokument für reisende Kinder ist. Wie und wo Sie ihn bekommen und wann Sie ihn brauchen, verraten Ihnen die folgenden Informationen.
1. Reisepass für Kinder: damit reisen die Kleinsten heute
Bereits 2012 hat der aktuelle Kinderreisepass den vorherigen Kinderausweis ersetzt. Mit ihm verschwand gleichzeitig auch die Möglichkeit, Kinder in den Reisepässen ihrer Eltern eintragen zu lassen. Damit ist der Kinderreisepass seitdem das einzige reisetaugliche Ausweisdokument für den Nachwuchs.
Genau wie im Reisepass der Eltern, sind im Kinderreisepass alle wichtigen Infos über das Kind sowie ein biometrisches Passfoto enthalten. Das ist bei älteren Kindern kein Problem, bei kleinen Kindern kann der Besuch eines Fotografen oder Passbildautomaten zur kniffligen Nervenprobe werden. Auch bei Babys machen die Behörden keine Ausnahme, drücken aber beim nicht ganz korrekten Foto eher mal ein Auge zu.
Der Kinderreisepass ist weltweit anerkannt. Informieren Sie sich vor Reisen ins Ausland trotzdem immer über mögliche Zusatz-Vorschriften: für die Einreise in die USA beispielsweise benötigen Sie zusätzlich noch ein Visum für Ihre Kinder.
2. Wann braucht mein Kind einen Reisepass?
Für Erwachsene wir ist der Reisepass meist erst für Reisen außerhalb Europas erforderlich. Kinder brauchen ihren Reisepass jedoch nicht erst bei Fernreisen. Sie besitzen ansonsten kein einziges Ausweisdokument – vorausgesetzt, Sie wollen die Geburtsurkunde oder den Familienstammbaum nicht immer bei sich tragen. Somit benötigen Sie den Reisepass für Ihre Kinder immer dann, wenn die Identität Ihres Nachwuchses festgestellt werden muss, also auch schon bei innerdeutschen Flügen.
Kinderreisepass beantragen: so funktioniert’s
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Einen Kinderreisepass beantragen Sie im Bürgeramt, bei der Passbehörde oder beim Einwohnermeldeamt. Wenn Sie spontan dort auftauchen, bedeutet das meist leider: Geduld mitbringen. Können Sie weiter im Voraus planen, empfiehlt sich, online einen Termin bei der zuständigen Behörde zu vereinbaren. Um den Reisepass für Ihr Kind zu beantragen, benötigen Sie allerlei Unterlagen, ein Foto und eventuell Einverständniserklärungen. Diese sind unter anderem abhängig vom Sorgerechtsstatus oder davon, ob beide Elternteile anwesend sind. Was genau Sie mitbringen müssen, sehen Sie in der nachfolgenden Auflistung.
Voraussetzungen und Kosten für den Kinderreisepass
- Kind mitbringen
Ihr Kind muss Sie bei der Antragstellung zwingend begleiten. Auch bei der Aktualisierung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Die Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch erspart eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder Übersetzer nötig.
- Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder der allein erziehungsberechtigten Person
Wenn nur ein Elternteil auf dem Amt erscheint, ist eine Einverständniserklärung sowie eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils nötig. Individuelle Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung der Behörden.
- Nachweis über das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
Dieser Nachweis ist nur nötig, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
- Biometrisches Passfoto:
Kinderreisepässe werden nur noch mit biometrischem Foto ausgestellt, das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
- Alter Kinderreisepass
Hatte Ihr Kind bereits einen Reisepass, bringen Sie diesen ebenfalls mit, damit er entwertet werden kann. Haben Sie den alten Kinderreisepass verloren, müssen Sie eine Verlustanzeige der Polizei vorlegen.
- Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und übergeben.
- Kosten
Eine Neuausstellung kostet 13 Euro, eine Verlängerung kostet 6 Euro
- Weitere wichtige Hinweise
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss Ihr Kind den Kinderreisepassselbst unterschrieben.
Der Kinderreisepass gilt sechs Jahre, er kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Bitte nicht lächeln: Anforderungen an ein biometrisches Foto
Ihr Kind muss Sie bei der Antragstellung zwingend begleiten. Auch bei der Aktualisierung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Die Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch erspart eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder Übersetzer nötig.
Wenn nur ein Elternteil auf dem Amt erscheint, ist eine Einverständniserklärung sowie eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils nötig. Individuelle Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung der Behörden.
Dieser Nachweis ist nur nötig, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
Kinderreisepässe werden nur noch mit biometrischem Foto ausgestellt, das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein.
Hatte Ihr Kind bereits einen Reisepass, bringen Sie diesen ebenfalls mit, damit er entwertet werden kann. Haben Sie den alten Kinderreisepass verloren, müssen Sie eine Verlustanzeige der Polizei vorlegen.
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und übergeben.
Eine Neuausstellung kostet 13 Euro, eine Verlängerung kostet 6 Euro
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss Ihr Kind den Kinderreisepassselbst unterschrieben.
Der Kinderreisepass gilt sechs Jahre, er kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Was für Erwachsene gilt, gilt auch für Kinder: Ein strahlendes Kinderlachen ist zwar herzerweichend, aber beim biometrischen Passbild unerwünscht. Auch Schnuten, Grimassen, herausgestreckte Zungen und geschlossene Augen sind leider inakzeptabel. Das Bild muss biometriefähig sein. Was bedeutet das? Mithilfe von Biometrie werden Personen anhand von bestimmten Gesichtsmerkmalen oder auch eines Fingerabdrucks erkannt. Damit eine automatische Erkennung möglich ist, gibt es spezielle Anforderungen, wie ein biometrisches Passbild auszusehen hat:
- Das Bild muss immer frontal aufgenommen sein.
- Die Nase muss mittig sein.
- Beide Augen müssen auf einer Linie liegen.
Für einen Erwachsenen ist dies kein Problem, aber für ein Baby oder ein Kleinkind? Wie bereits erwähnt: Bei sehr kleinen Kindern werden diese Vorgaben nicht ganz so streng gesehen. Dennoch ist Stillsitzen weiterhin unvermeidbar und das Gesicht darf nicht (auch nicht teilweise) von Fingern oder Haaren verdeckt sein .
Kinderreisepass verlängern: rechtzeitig zum Amt
Verlängern Sie den Kinderreisepass unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Laufzeit tun. Wenn Sie die Verlängerung nicht vor Ablauf der Gültigkeit beantragen, wird ein Neuantrag notwendig.Dabei funktioniert eine Verlängerung im Grunde wie ein Erstantrag. Das Kind muss wieder dabei sein, es genügt diesmal allerdings ein Elternteil. Zusätzlich benötigen Sie wieder in aktuelles biometrisches Foto Ihres Kindes. Auch Merkmale wie Augenfarbe oder Körpergröße werden aktualisiert. Nach der Verlängerung sind Sie wieder für die nächsten sechs Jahre gerüstet.
Sonderfall: Eltern mit abweichendem Nachnamen
Unterschiedliche Nachnamen bei einem Kind und einem Elternteil sind heutzutage nicht mehr so selten. Auf Reisen kann dies leider zu Problemen führen. Sie müssen nachweisen, dass es sich bei dem mitreisenden Kind um Ihr eigenes handelt. Dieser Nachweis kann über die Vorlage einer Geburtsurkunde oder auch durch das Vorzeigen einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung vom Jugendamt erfolgen.
Manche Länder verlangen von alleinreisenden Eltern mit Kind zusätzlich die Vorlage einer Vollmacht des zweiten Elternteils – im schlimmsten Fall sogar in der Landessprache des Reiselands. Eine solche Erlaubnis muss die persönlichen Daten und Kontaktdaten der Eltern sowie des Kindes und die grobe Reiseroute enthalten. Erkundigen Sie sich am besten vor Abreise, ob eine solche Vollmacht bei der Einreise in Ihr Zielland verlangt wird.
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