Letztes Update: 14. Februar 2023
Dass auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette benötigt wird, wissen die meisten. Doch was ist mit den anderen Verkehrsregeln in Österreich? Wenn Sie mit dem Auto durch das alpine Panorama fahren, dürfen Sie nicht vergessen, dass hier besondere Gesetze auf der Straße gelten. Neben dem Erwerb einer Vignette gibt es noch weitere Pflichten, die in dem Alpenstaat gelten.
Genau wie in Deutschland gilt z. B. die Anschnallpflicht für alle Insassen und auch das Mitführen einer Warnweste, eines Warndreiecks und eines Verbandskastens ist ein Muss. Zu den wichtigsten Verkehrsregeln in Österreich gehört auch die Geschwindigkeitsbegrenzung: So gilt für PKW auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, für Wohnmobile über 3,5 t zGG. sind maximal 80 km/h erlaubt.
Ein weiteres Thema ist Alkohol am Steuer: Für Fahranfänger gilt eine Obergrenze von 0,1 Promille, für alle anderen 0,5 Promille. Was Sie sonst noch über das Autofahren in Österreich wissen müssen, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
1. Höchstgeschwindigkeiten in Österreich
- PKW mit Anhänger sind in Österreich abhängig von der Gewichtsklasse.
- Durch gesonderte Beschilderung können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. wegen einer IGL-Feinstaubverordnung
Angaben in km/h | PKW | PKW mit Anhänger | Wohnmobil | Motorrad |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 | 50 | 50 | 50 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 100 | 70 bis 100 | 70 bis 100 | 100 |
Autobahn | 130 | 80 bis 100 | 80 bis 130 | 130 |
2. Promillegrenzen in Österreich
Alle Kraftfahrzeugfahrer | Fahränfänger (die ersten zwei Jahre) |
0,5 Promille | 0,1 Promille |
3. Gesetzliche Verpflichtungen in Österreich
Kategorie | Verpflichtung / Anforderung |
Anschnallpflicht / Gurtpflicht |
Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuginsassen |
Tagfahrlicht / Lichtpflicht |
Keine gesetzliche Verpflichtung, außer wenn mit entsprechender Beschilderung (z.B. Tunnel) darauf hingewiesen wird |
Ersatzreifen | Keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme eines Ersatzreifens oder Reparatursets |
Winterreifen | Pflicht zwischen dem 1. November und 15. April für PKW und LKW bis 3,5 t zGG. |
Kindersitz | Alle Kinder bis 135 cm Körpergröße oder unter 14 Jahren |
Warnweste | Gesetzliche Verpflichtung für alle Fahrzeuge, außer einspurige Fahrzeuge |
Warndreieck | Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme |
Verbandskasten | Gesetzliche Verpflichtung zur Mitnahme |
Feuerlöscher | Kein Pflichtinventar |
Glühbirnen | Kein Pflichtinventar, wird aber empfohlen |
4. Parken in Österreich
- Die Parkdauer in blauen Kurzzeitparkzonen wird am Anfang der jeweiligen Zone angegeben.
- In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.
- In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden. Zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.
5. Kraftstoffe in Österreich in Österreich
Wie in anderen europäischen Ländern wurde auch in Österreich die einheitliche EU-Kennzeichnung der Kraftstoffe eingeführt. Zusätzlich bleiben aber die bisherigen Bezeichnungen erhalten:
Deutsche Bezeichnung | Einheimische Bezeichnung | Oktanzahl |
Normal Benzin Bleifrei | Normal Benzin Bleifrei | 91 |
Super Benzin Bleifrei | Super Benzin Bleifrei | 95 |
SuperPlus Benzin Bleifrei | SuperPlus Benzin Bleifrei | 98 |
Diesel | Diesel | – |
Autogas (LPG) | Autogas (LPG) | 105 bis 115 |
6. Sonstiges in Österreich
- Die lokale Währung ist der Euro.
- Gelbe Zickzacklinien auf der Straße am Seitenrand bedeuten Halteverbot.
- Für Einfahrende im Kreisverkehr gilt fast immer: “Vorfahrt beachten”. Sie müssen also warten. Dies wird durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Gibt es keine Beschilderung, gilt “rechts vor links”. Das bedeutet, dass Einfahrende dann Vorfahrt haben.
- Schulbusse mit Warnblinker dürfen in Schrittgeschwindigkeit passiert werden sobald diese anhalten.
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6 Kommentare
Das nicht passieren eines Busses mit Warnblinkanlage gilt doch nur während dieser noch fährt, wenn dieser Bus steht darf ich doch weiterfahren mit Schrittgeschwindigkeit oder ist diese Regelung in Österreich eine andere?
Hallo Hennig,
sobald der Bus steht, dürfen Sie diesen in Schrittgeschwindigkeit passieren.
Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de
Hallo,
ich möchte alle autofahrer wer nach Ungarn fahren darauf hinweisen, beim tanken muss sehr genau hingucken welches Zapfpistole man benüzt.
Es steht zwar auf dem Zapfsäule “super 95” aber etwas tiefer steht wiederum E10.
Ein Tankwart hat mir freundliche weise erklärt, wenn ich super 95 E5 tanken muss, soll ich immer “super 100 pluss ” nehmen. So bin ich auf die sichere Seite.
Vielen Dank
Hallo Turani,
lieben Dank für den Tipp. Davon können bestimmt auch noch andere Nutzer profitieren.
Viele Grüße
Ela von billiger-mietwagen.de
„Der Einfahrende im Kreisverkehr hat Vorfahrt zu gewähren.“:
Das ist kompletter Blödsinn. Wie in Dtl. gilt im KV rechts vor links, es sei denn, die Vorfahrt ist durch Beschilderung anders geregelt. Meistens ist das der Fall, sodass der Verkehr im KV Vorrang und der Einfahrende Vorfahrt zu gewähren hat. Aber eben nur durch entsprechende Beschilderung! Bitte die Fakten prüfen, das findet sich in nullkomnanichts im Web, § 19 Abs. 1 stvo Österreich v. 1960 i.d.F. vom 01.06.2019. Eine Ausnahme für Kreisverkehre findet sich nicht, deshalb gilt auch dort grds. rechts vor links und damit hat der Einfahrende grds. Vorrang!
Hallo Frau Mayer,
danke für Ihren Hinweis! Sie haben Recht, unser Artikel ist an dieser Stelle nicht ganz klar formuliert. Auch wenn der Verkehr im Kreisverkehr tatsächlich in der Regel Vorrang hat, darf dafür die entsprechende Beschilderung nicht fehlen.
Wir haben unseren Text umformuliert, damit dies auch besser verständlich ist.
Viele Grüße
Karen