Norwegen mit seiner urwüchsigen Landschaft und der außergewöhnlichen Nähe zur Natur erfreut sich bei Urlaubern größter Beliebtheit. Für deutsche Staatsangehörige sind die Einreisebestimmungen nach Norwegen vergleichsweise locker, sodass Sie generell ohne Probleme in das Land der Fjorde einreisen können. Demgegenüber stehen die durchaus strengen norwegischen Zollbestimmungen. Wir haben alle wichtigen Infos und Fakten zum Thema Zoll und Einreisebestimmungen für Norwegen zusammengestellt.
1. Einreisebestimmungen Norwegen: diese Dokumente benötigen Sie
Ganz gleich, ob Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Auto oder der Fähre nach Norwegen einreisen möchten, als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie in der Regel nur einen gültigen Reisepass. Alternativ dazu können Sie auch auf einen (vorläufigen) Personalausweis zurückgreifen. Da nach Informationen des Auswärtigen Amts einige Behörden den Personalausweis mit Blick auf die Einreisebestimmungen für Norwegen nicht akzeptieren, empfehlen wir, insbesondere bei einem Aufenthalt mit längerer Dauer einen Reisepass mitzuführen. Darüber hinaus müssen Reisende, die länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchten, spätestens zwei Wochen nach ihrer Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Botschaft des Königreichs Norwegen.
Nachdem Sie die Einreise in den skandinavischen Staat erfolgreich gemeistert haben, können Sie schließlich mit dem Mietwagen Norwegen bereisen und sich von der Schönheit der Natur, vorbeiziehenden Elchen, den gastfreundlichen Skandinaviern und vielem mehr verzaubern lassen.
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2. Ankunft in Norwegen: roter oder grüner Ausgang?
Wenn Sie bestimmte Waren oder Devisen einführen, müssen Sie diese gemäß den Einreisebestimmungen von Norwegen beim Zollamt anmelden. Aus diesem Grund gibt es an den meisten norwegischen Grenzübergängen einen grünen sowie einen roten Ausgang. Welchen von beiden Sie wählen, hängt von den Waren ab, die Sie mit sich führen. Sofern Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Freimenge im Gepäck haben, können Sie bedenkenlos den grünen Ausgang passieren. Sollten Sie hingegen Waren oder Devisen bei sich tragen, die zoll- bzw. steuerpflichtig sind oder die eine besondere Einfuhrgenehmigung benötigen, müssen Sie stets den roten Ausgang benutzen.
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, den roten Ausgang aufzusuchen und sich bei den Zollbeamten bezüglich der vorgeschriebenen Mengen- und Freigrenzen zu erkundigen. Damit die Einreise nach Norwegen möglichst schnell und reibungslos verlaufen kann, sollten Sie sich jedoch bereits vor Reiseantritt gründlich über die aktuell geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen in Norwegen informieren.
3. Zollvorschriften für die Einreise nach Norwegen
Während die Einreisebestimmungen nach Norwegen für deutsche Staatsangehörige relativ locker geregelt sind, fallen die Zollvorschriften deutlich strenger aus. Dies gilt insbesondere für den Import von Alkohol und Tabakwaren, der äußerst strikt reglementiert ist. So dürfen diese beiden Arten von Genussmitteln ausschließlich von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Bei Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Vol.-% liegt das Mindestalter sogar bei 20 Jahren. Zum anderen dürfen abhängig von Alkoholart und -gehalt nur bestimmte Mengen nach Norwegen eingeführt werden. Bereits kleinste Überschreitungen der vorgeschriebenen Freimengen werden geahndet und bisweilen mit einem Einreiseverbot bestraft. Wir empfehlen deshalb, die Einreisebestimmungen für Alkohol und Zigaretten gewissenhaft zu beachten.
Die norwegischen Einreisebestimmungen sehen aber nicht nur bei Alkoholika und Tabakwaren begrenzte Mengen vor. Auch der Import von Lebensmitteln, Pflanzen oder Säugetieren unterliegt strengen Regeln und bedarf in einigen Fällen sogar einer entsprechenden Sondergenehmigung. So ist die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen beispielsweise strengstens untersagt und kann ausschließlich in Kombination mit einer offiziell bestätigten Einfuhrerlaubnis erfolgen.
Eine Übersicht über die Höchstmengen zoll- und abgabenfreier Waren, die Sie gemäß den Einreisebestimmungen in Norwegen bedenkenlos im Gepäck haben dürfen, liefert die nachfolgende Tabelle. Die vorgeschriebene Wertgrenze von maximal 6.000 bzw. 3.000 Norwegischen Kronen (NOK) darf dabei keinesfalls überschritten werden.
Höchstmengen zoll- und abgabenfreier Waren* pro Person:
Warenbezeichnung | Höchstmenge |
Spirituosen über 22 bis 60 Vol.-% | 1 Liter |
Wein über 2,5 und bis zu 22 Vol.-% | 1, 5 Liter |
Bier über 2,5Vol.-% oder Alkopop bzw. Cidre über 2,5 und bis zu 4,7 Vol.-% | 2 Liter |
Zigaretten und andere Tabakwaren | 200 Zigaretten bzw. 250 g andere Rauchtabakwaren |
Zigarettenpapier | 200 Blatt |
Obst, Beeren und Gemüse | 10 kg |
Fleisch, Käse | 10 kg |
*Die Tabelle liefert lediglich einen Auszug der aktuellen norwegischen Zollbestimmungen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein generelles Einfuhrverbot gilt selbstverständlich für illegale Drogen, Betäubungsmittel sowie Waffen und Munition. Ein Verstoß gegen diese Einreisebestimmungen in Norwegen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und demnach nicht nur ein sofortiges Einreiseverbot, sondern mitunter sogar eine Haftstrafe zur Folge haben. Auch Medikamente stehen auf der Verbotsliste der Importgüter. In geringen Mengen können Sie für den persönlichen Gebrauch jedoch selbstverständlich mitgeführt werden.
4. Einreisebestimmungen für Tierhalter: Mit Hund und Katze nach Norwegen
Wer mit der Fähre anreist und einen Camper oder einen Mietwagen in Oslo bucht, um damit das ganze Land zu erkunden, der will dabei auf seinen tierischen Begleiter nur ungern verzichten. Die Einreisebestimmungen Norwegens schreiben allerdings verschiedene Dinge vor: So muss das Tier einen Mikrochip implantiert haben, gegen Tollwut geimpft sein und bei Hunden muss zusätzlich eine Behandlung gegen den sogenannten Bandwurmbefall erfolgt sein. Die entsprechenden Angaben gilt es, in einem Veterinärzertifikat bei sich zu führen.
Sofern Sie mit einem Tier einreisen, müssen Sie zudem immer den roten Ausgang auswählen und sowohl das Tier als auch die entsprechenden Dokumente unaufgefordert vorzeigen. Weiterhin gibt es unter den Hunderassen einige, die nach den Einreisebestimmungen in Norwegen grundsätzlich nicht eingeführt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Pit Bull Terrier sowie amerikanische Staffordshire Terrier.
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