Das schöne Urlaubsland Kroatien gehört seit 2013 zur Europäischen Union, das Hin- und Her-Reisen ist also ganz einfach geregelt. Vielleicht fragen Sie sich aber trotzdem, ob es besondere Einreisebestimmungen für Kroatien gibt? Wir haben alles Wichtige und Wissenswerte für Sie zusammengestellt und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
1. Die Einreisebestimmungen für Kroatien für EU-Bürger
Wenn Sie EU-Bürger sind, gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für alle anderen Länder der Europäischen Union auch. Das heißt für Sie: Die Einreise ist jederzeit problemlos mit einem gültigen Personalausweis möglich. Aber: Dieser sollte unbedingt noch drei Monate gültig sein. Denn so lange dürfen Sie sich ohne Visum oder andere entsprechende Dokumente in Kroatien aufhalten, ohne sich bei den Behörden melden zu müssen. Falls Sie es versäumt haben, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, reicht aber auch der 90 Tage gültige vorläufige Personalausweis.
Sie planen einen längeren Aufenthalt? Dann müssen Sie unter Angabe von Gründen ein Visum beantragen. Das geht einfach bei der kroatischen Botschaft in Berlin und den Konsulaten in Frankfurt, Hamburg, Mainz, München, Stuttgart, Düsseldorf und Dresden. Leider ist Antrag eines Visums online nicht möglich, Sie müssen also immer persönlich vorstellig werden. Wenn Sie sich vor Ort entscheiden, länger als drei Monate zu bleiben, müssen Sie sich vier Wochen vor Ablauf der Frist bei einer kroatischen Polizeistelle melden.
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2. Einreisebestimmungen Kroatien: was, wenn Sie kein EU-Bürger sind?
Für Nicht-EU-Bürger ist ein Visum Pflicht. Das können Sie in der kroatischen Botschaft oder den Konsulaten persönlich beantragen. Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist das in der Regel kein Problem und der Papierkram hält sich in überschaubaren Grenzen. Nötig ist aber in jedem Fall ein gültiger Reisepass Ihres Staates, der ab dem Zeitpunkt der gewünschten Einreise nach Kroatien noch mindestens 90 Tage lang gültig sein muss.
Über die individuellen Bestimmungen für längere Aufenthalte oder den Fall, dass Sie geschäftlich und nicht nur touristisch ins Land reisen möchten, informieren Sie die offiziellen Stellen natürlich ebenfalls über diese Einreisebestimmungen für Kroatien – auch auf Deutsch oder Englisch.
3. Worauf Sie bei der Einreise mit Kindern achten müssen
Für Ihre Kinder gelten keine anderen Einreisebestimmungen für Kroatien als für Sie selbst. Aber denken Sie daran: Jedes Kind unter 16 braucht einen eigenen Kinder-Reisepass. Ein Personalausweis ist gesetzlich nicht nötig, wird vom Auswärtigen Amt aber empfohlen.
Wenn Ihr Kind noch minderjährig ist und alleine oder zumindest ohne einen Elternteil reist, sollten Sie ihm eine formlose Einverständniserklärung mitgeben. Am besten fügen Sie noch eine Kopie Ihres Personalausweises hinzu. Denn die Grenzbeamten möchten natürlich sichergehen, dass Ihr Kind nicht ohne Ihr Wissen einreist. Diese Einreisebestimmung für Kroatien ist sicher ganz in Ihrem Sinne.
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4. Einreisebestimmungen Kroatien: problemlose Einreise mit dem Auto
Auch für eine Autoreise ins schöne Adrialand müssen Sie keine speziellen Einreisebestimmungen für Kroatien befürchten. Sie können mit jedem Fahrzeug, das ein gültiges europäisches Kennzeichen hat, einreisen und 90 Tage lang nach Lust und Laune durch Kroatien fahren – folglich auch mit einem Mietwagen.
Nach EU-Bestimmung ist dafür jeder in Deutschland geltende Führerschein zulässig: Also der ganz alte graue, falls Sie diesen noch besitzen, der neuere rosafarbene oder der EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Die Grüne Versicherungskarte, mit der Unfallschäden und -folgen schnell geregelt werden können, ist dabei zwar nicht Pflicht, ihre Mitnahme ist allerdings auch kein Fehler.
5. Freie Fahrt auch auf dem Seeweg
Auch wenn Sie mit der Fähre ankommen, gelten die gleichen Einreisebestimmungen für Kroatien wie die schon genannten. Das kann gerade dann interessant für Sie sein, wenn Sie von Italien aus übersetzen wollen: Von Ancona und Pescara nach Split sowie von Venedig und Bari nach Dubrovnik ist Länder-Hopping ganz einfach, bequem und schnell. Das lohnt sich mitunter sogar für einen Tagesausflug.
6. Hat Kroatien auch Einreisebestimmungen für Haustiere?
Sie möchten Ihr vierbeiniges Familienmitglied mit in den Urlaub nehmen? Auch hier gelten die Richtlinien der EU: Maximal fünf Haustiere wie Hunde oder Katzen dürfen gemeinsam mit Ihnen die Grenzen der EU passieren. Allerdings benötigen auch Ihre kleinen Begleiter ein Reisedokument. Das klingt zwar ein bisschen nach Behördenscherz, aber Ihr Haustier benötigt wirklich einen Heimtierausweis. Den stellt Ihnen Ihr Tierarzt aus, auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie alle genauen Informationen.
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7. Einreisebestimmungen Kroatien: denken Sie an die Zollbestimmungen
Gerade bei der Urlaubsreise mit einem PKW ist die Verlockung groß, den Kofferraum mit schönen Mitbringseln und Köstlichkeiten zu beladen. Doch hier gelten sowohl innerhalb der EU die Einreisebestimmungen von Kroatien als auch die Zollvorschriften der EU für die Ausreise. Zwar gibt es keine regelmäßigen Zollkontrollen an den Grenzen, sie könnten aber jederzeit im Straßenverkehr durchgeführt werden.
Zehn Liter Wein oder Spirituosen dürfen Sie auf jeden Fall mit nach Hause nehmen. Wenn Ihnen zum Beispiel der kroatische Wein besonders gut geschmeckt hat, spricht nichts dagegen, einen kleinen Vorrat an Bord zu nehmen. Auch kulinarische Spezialitäten können Sie als Geschenk nach Kroatien mitbringen oder umgekehrt von dort mitnehmen, sofern es keine Mengen sind, die auf gewerblichen Handel schließen lassen. Doch noch eine Pointe zum Schluss: Die gute deutsche Kartoffel kommt an den Einreisebestimmungen für Kroatien nicht vorbei – denn Kartoffeln dürfen im gesamten europäischen Reiseverkehr nicht transportiert werden.
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2 Kommentare
Hallo Reisewelt Team
Meine Frau ist Thailänderin lebt aber seid 20 Jahren in Deutschland und hat einen Unbefristeten Aufenthaltstitel. Kann sie mit ihrem Reisepass (Thai) und dem deutschen Aufenthaltstitel ohne Visum in Kroatien einreisen.
mfg
W.Westhoff
Hallo Herr Westhoff,
bei dem Thema sind wir leider keine Expertinnen. Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständigen Botschaften bzw. Konsulate. Hier habe ich eine Liste gefunden: Vertretungen Kroatiens in Deutschland
Viele Grüße
Julia von billiger-mietwagen.de