Italien steht wie kein anderes Land für unbeschwertes Dolce Vita – und das gilt bereits für die Einreise. Wir zeigen Ihnen, dass die Einreisebestimmungen für Italien einem sorgenfreien Urlaub keinesfalls im Weg stehen und verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen. So ist schon beim Planen Ihrer Reise und auch bei der Ankunft alles perfetto.
1. Einreisebestimmungen Italien für EU-Bürger
Die Einreisebestimmungen für Italien folgen den EU-Gesetzen, schließlich ist Bella Italia bereits seit 1958 Mitglied. Sie brauchen als EU-Bürger also nur einen Personalausweis für die Einreise.
Falls Ihr Ausweis abgelaufen ist oder Sie das Dokument verlegt haben, ist auch das gar kein Problem. Nach den Einreisebestimmungen für Italien ist ein vorläufiger Personalausweis völlig ausreichend und den erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt noch am selben Tag der Antragstellung. Ein Reisepass ist nicht erforderlich, wird aber natürlich auch anerkannt.
Ohne weitere erforderliche Dokumente dürfen Sie 90 Tage in jedem EU-Land urlauben und sogar arbeiten. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird erst nötig, wenn Sie länger als drei Monate bleiben wollen. Die Einreisebestimmungen für Italien sehen hierfür eine persönliche Beantragung vor, einen offiziellen Online-Antrag gibt es nicht. Alle erforderlichen Informationen und Dokumente erhalten Sie wochentags entweder bei der italienischen Botschaft in Berlin oder bei den insgesamt 15 Konsulaten in ganz Deutschland.
Sollten Sie sich erst vor Ort entscheiden, doch länger als 90 Tage zu bleiben, ist das gemäß den Einreisebestimmungen für Italien ebenfalls ganz unkompliziert. Melden Sie sich einfach vier Wochen vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei einer Polizeistelle oder Ausländerbehörde. Auch die erforderlichen Papiere, um längerfristig in Italien zu arbeiten, bekommen Sie als EU-Bürger vor Ort ohne großen Aufwand.
2. Italiens Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Bürger
Sofern Sie nicht Bürger der EU, eines Schengenstaates oder der Schweiz sind, ist ein Visum erfoderlich. Dieses müssen Sie bei Vorlage eines gültigen Reisepasses Ihres Landes persönlich beantragen: in der italienischen Botschaft oder den Konsulaten. Ein Schengenvisum ist sinnvoll, wenn Sie zudem in weitere europäische Länder reisen wollen oder diese mit dem Auto auf dem Weg nach Italien passieren müssen. Das Visum gilt mindestens 90 Tage in allen Staaten des Schengenabkokmmens und wird natürlich auch gemäß den Einreisebestimmungen für Italien akzeptiert.
Haben Sie schon ein Visum oder eine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes EU- oder Schengenland? Dann reichen diese Dokumente für Ihre Einreise ebenfalls aus. Einfach erklärt: Sie haben keine Staatsbürgschaft eines EU-Landes, dürfen aber in einem leben und arbeiten – die entsprechenden Dokumente gelten wie ein Visum, um in Italien Urlaub zu machen. Das sagen die Einreisebestimmungen für Italien deutlich.
Über individuelle Bestimmungen für längere oder geschäftliche Reisen informieren Sie die italienische Botschaft sowie die Konsulate im Einzelfall konkret. Dazu müssen Sie natürlich nicht italienisch sprechen, es wird immer auch deutsch und meist auch englisch gesprochen.
3. Mit Kindern nach Italien reisen
Für Kinder gelten die gleichen Einreisebestimmungen für Italien. Unter 16 Jahren reicht der Kinder-Reisepass, dann ein Personalausweis, um ins Land zu reisen. Wichtig: ein Eintrag im Reisepass der Eltern ist seit 2012 nicht mehr ausreichend. Jeder Reisende – auch Kleinkinder – braucht ein eigenes Reisedokument. Das gilt laut der Einreisebestimmungen für Italien genauso wie in der ganzen EU. Dabei muss es nicht zwingend ein Lichtbildausweis sein, dieser wird vom Auswärtigen Amt jedoch empfohlen. Für die neuen Kinderreisepässe ist ein Bild ohnehin Pflicht.
📌 Lesetipp → Kinderreisepass: Tipps und Infos zum Ausweis für kleine Weltenbummler
Dürfen Kinder auch ohne elterliche Begleitung ins Ausland reisen, wenn sie unter 16 Jahren alt sind? Ja, die Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nicht Pflicht. Ihr Kind kann auch mit Freunden oder der Schule grenzübertretend reisen. Aber: In diesem Fall müssen Sie Ihrem Kind eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mitgeben. Das ist nicht nur nach den Einreisebestimmungen für Italien nötig, sondern grundsätzlich. Denn Ihr Kind soll natürlich nicht ohne Ihr Wissen das Land verlassen. Wenn Sie der Erklärung noch eine Kopie Ihres Personalausweises hinzufügen, sind Sie völlig auf der sicheren Seite.
4. Die Einreise mit dem Auto
Italien ist ein beliebtes Autoreiseziel – und das ist auch überhaupt kein Problem: Ihr Fahrzeug braucht nur ein gültiges europäisches Kennzeichen. Mehr verlangen die Einreisebestimmungen für Italien und innerhalb der gesamten EU nicht. So können Sie mit Ihrem eigenen Auto oder natürlich auch einem Mietwagen einreisen und das Fahrzeug dann 90 Tage lang im schönen Italien so viel hin- und herfahren, wie Sie mögen. Nur wenn Sie länger bleiben, müssen Sie laut der Einreisebestimmungen für Italien das Auto anmelden.
Wird Ihr Führerschein anerkannt? Ja, alle in der EU ausgestellten Führerscheine sind in allen Ländern gültig. Wenn Sie also keinen der neuen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat haben, müssen Sie ihn keinesfalls extra beantragen. Er ist auch nicht nötig, um in Italien einen Mietwagen zu leihen. Auch die Grüne Versicherungskarte ist gemäß den Einreisebestimmungen für Italien nicht vorgeschrieben.
📌 Lesetipp: Mit dem Auto nach Italien: Tipps und Infos
5. Was Sie nach Italien mitnehmen dürfen
Falls Sie jemandem etwas Schönes aus Deutschland mitbringen wollen, achten Sie auch hier auf die Einreisebestimmungen für Italien: Deutscher Wein oder Schnaps sind erlaubt – zum Beispiel vier Liter Riesling und ein Liter hochprozentigen Obstbrand sowie 16 Liter Bier. Auch mit teuren Mitbringseln müssen Sie sich nicht zurückhalten – erst ab einem Wert über 300 Euro oder 430 Euro auf dem Luftweg müssen Sie Waren beim Zoll melden. Und Ihre Reisekasse darf ebenfalls ruhig prall gefüllt sein, bis 10.000 Euro bar oder in Schecks können Sie ohne Meldepflicht dabeihaben.
Darf Ihr liebes Haustier auch mit in den Urlaub? Ja, Sie dürfen bis zu fünf Hunde oder Katzen über EU-Grenzen mit auf Reisen nehmen. Doch Achtung: Jedes Tier benötigt einen eigenen Heimtierausweis – da machen die Einreisebestimmungen für Italien keine Ausnahme vom europäischen Gesetz. Den Heimtierausweis bekommen Sie von Ihrem Tierarzt. Dieser trägt auch die zwingend nötigen Tollwutimpfungen darin ein.
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