Überblick: Reiserecht für Menschen mit Behinderung

von Alex
Mann im Rollstuhl fährt Auffahrt zum Bahnhof hoch.

Viele Reiseanbieter bieten inzwischen barrierefreie Reisen an, die Ihnen einen unbeschwerten Urlaub ermöglichen. Auch bei der Reise mit Bus, Bahn, dem Flugzeug oder auf dem Schiff können Menschen mit Behinderungen von verschiedenen Angeboten und Services profitieren, die ihnen das Reisen angenehmer machen. Um diese Angebote in Anspruch nehmen können, ist es oft erforderlich, Reiseanbieter im Vorfeld zu informieren und entsprechende Dienstleistungen zu buchen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, welche Rechte Sie auf Reisen haben und welche Möglichkeiten der Unterstützung Ihnen zur Verfügung stehen.

Angebote finden & nutzen: Auskunft über barrierefreie Services

Wenn Sie eine Reise planen, können Sie sich vorab informieren, welche Angebote für Menschen mit Behinderung für Sie zur Verfügung stehen. Auf diese Weise können Sie Ihre Reise so angenehm und erholsam wie möglich gestalten. Die nötigen Infos können Sie entweder beim Reiseveranstalter oder dem Verkehrsunternehmen erfragen. Beide geben Ihnen gern Auskunft über die Barrierefreiheit der jeweiligen Verkehrsmittel, die Sie nutzen möchten. Außerdem stellen viele Reise- und Verkehrsunternehmen auf ihren Websites Informationen zu speziellen Angeboten für Sie bereit, mit denen Sie sich unverbindlich einen ersten Überblick verschaffen können.

Lassen Sie sich beraten
Sind Sie sich unsicher, ob eine Reise zu Ihnen passt, kann Sie der Reiseveranstalter gern beraten. Die Mitarbeiter des Reiseunternehmens können jederzeit Auskunft geben, ob eine Reise für Menschen mit einer bestimmten Beeinträchtigung geeignet ist. Sollte Ihnen die Reise nicht zusagen, können Sie im Gespräch schnell und flexibel eine perfekte Alternative finden.

Unterstützung auf der Reise: Mitnahme von Begleitpersonen

In den meisten Verkehrsmitteln haben Sie die Möglichkeit, kostenlos eine Begleitperson mitzunehmen, wenn Sie eine körperliche Beeinträchtigung haben. Das Markenzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis gilt in vielen Transportmitteln als Nachweis dafür, dass Sie berechtigt sind, eine Begleitperson mitnehmen zu dürfen. Das heißt allerdings nicht, dass Sie in öffentlichen Transportmitteln immer begleitet werden müssen.

Nachfolgend finden Sie Informationen, wie die Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt ist:

  • Bahn: Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Markenzeichen „B“ besitzen, darf Ihre Begleitperson kostenlos im Nah- und Fernverkehr mitreisen.
  • Bus & Straßenbahn: Im Bus, in der Straßenbahn oder an der Haltestelle können Menschen mit einer Behinderung auf Barrieren treffen, die allein nicht so schnell überwinden lassen. Zur Unterstützung darf Ihre Begleitperson kostenfrei mitreisen.
  • Flugzeug: Auch bei einer Flugreise können Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und der entsprechenden Kennzeichnung darin, eine Begleitperson mitnehmen. Diese können bei den meisten Airlines kostenlos mitfliegen. Es kann allerdings sein, dass Ihre Begleitperson zumindest die Flughafengebühren bezahlen muss.
  • Schiff: Bei Schiffsreisen gibt es unterschiedliche Regelungen. Je nach Anbieter können Begleitpersonen entweder kostenlos mitreisen oder es fällt wie bei Flugreisen eine gewisse Gebühr an. Daher ist es hilfreich, wenn Sie sich im Vorfeld bei der Reiseplanung die nötigen Informationen einholen und Konditionen vergleichen.

Auch wenn die kostenfreie Mitnahme von Begleitpersonen meist im Service inbegriffen ist, empfiehlt es sich doch, wenn Sie vor Ihrer Reise mit dem Anbieter über Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen sprechen. Je nachdem welches Verkehrsmittel Sie nutzen möchten, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden.

Bei öffentlichen Nahverkehrsmitteln können Sie Infos zum Reisen mit Behinderung bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragen. Bei der Bahn ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Barrierefreiheit die Mobilitätsservice-Zentrale. Sie hilft Ihnen auch dabei, entsprechende Sitz- und Stellplätze zu reservieren. Reisen Sie mit anderen Verkehrsmitteln können Sie das Schifffahrtsunternehmen bzw. die Fluggesellschaft kontaktieren. Sie informieren Sie gern über das Angebot und bereiten Ihre Reise zusammen mit Ihren entsprechend vor.

Hilfestellungen auf Reisen: Betreuungsangebote für Menschen mit einer Behinderung

Ist Ihre Begleitperson verhindert, müssen Sie nicht gleich auf Ihren Urlaub verzichten. Auf Wunsch steht Ihnen auf Ihrer Reise die Unterstützung durch eine Betreuungsperson des jeweiligen Verkehrsunternehmens zur Verfügung. Diese Person hilft Ihnen, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Tragen des Gepäcks. Auf diese Art können Sie selbstbestimmt und sicher verreisen.
Wir haben Ihnen Informationen zum Betreuungsservice für die jeweiligen Verkehrsmittel aufgelistet:

  • Bahn: Die Bahn stellt kostenlos Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen bereit. Auch während der Fahrt und am Bahnhof kümmert sich das Personal jederzeit um Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Bus: Bei einer Reise mit dem Bus gibt es ebenfalls Hilfestellungen beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Meist wird dieser Service in Fernbussen, die weiter als 250 Kilometer fahren, und an besonders ausgestatteten Busbahnhöfen, wie dem ZOB Hamburg oder dem ZOB Mannheim, angeboten.
  • Flugzeug: Eine Flugreise kann für viele Menschen sehr anstrengend sein. Bevor es mit dem Flugzeug in den Urlaub geht, müssen viele Stationen durchlaufen und Wartezeiten einberechnet werden. Menschen mit Behinderung bekommen daher von Airlines besondere Unterstützung, um den hektischen Ablauf im Flughafen entspannt meistern zu können. Darüber hinaus stellen Fluggesellschaften bzw. Flughäfen Hilfsmittel wie elektrische Rollstühle oder Lifte zur Verfügung, die Ihnen den Aufenthalt angenehmer gestalten können. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenfrei mitzunehmen.
  • Schiff: Bei einer Schiffsreise werden Sie rundum betreut, damit Sie den Urlaub vollends genießen können. Menschen mit einer Behinderung werden so zum Beispiel vom Betreuungspersonal am Eingang des Hafenterminals abgeholt und beim Check-in auf dem Schiff unterstützt. Auch bei möglichen Einreise- oder Zollkontrollen stehen Ihnen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie das möchten.
Busfahrer hilft Mann im Rollstuhl in den Bus

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Es ist in jedem Fall ratsam, dass Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim jeweiligen Beförderungsunternehmen melden und Ihre Wünsche und Bedürfnisse absprechen. Auf diese Weise kann sich der Reiseveranstalter besser auf Sie einstellen und Ihre Reise so gut wie möglich organisieren. Bei einer Bahn-, Flug- oder Schiffsreise sollte Sie sich 48 Stunden vor der Abreise beim Beförderungsunternehmen melden; bei einer Busreise sind 36 Stunden vorher sinnvoll.

Kurzer Überblick: Rechte von Menschen mit (Schwer)Behinderung bei der Buchung & Beförderung

Damit Sie Ihrem Urlaub entspannt entgegensehen können, gibt es Gesetze, die Ihnen im Urlaub Sicherheit geben. Zum Beispiel gibt es verschiedene EU-Regelungen, die Reiseanbieter dazu anhalten und dabei unterstützen, barrierefreie Angebote in ihr Programm zu integrieren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Menschen jederzeit einen sorgenfreien Urlaub verbringen können.
Allerdings bieten noch nicht alle Reise- und Verkehrsunternehmen ein komplett barrierefreies Angebot. Sollten Sie im Alltag oder auf Ihrer Reise auf Hürden stoßen, kann es hilfreich sein, wenn Sie Ihre Rechte kennen. Auf diese Weise können Sie selbstbestimmt für sich selbst einstehen und entsprechende Unternehmen auf dem Weg zur Barrierefreiheit unterstützen. Daher listen wir Ihnen hier übersichtlich die wichtigsten Regelungen des Reiserechts für Sie auf:

  • Beförderung: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, jederzeit in Bus oder Bahn, im Flugzeug oder auf dem Schiff befördert zu werden.
  • Ausnahmen zur Beförderung: Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen die Beförderung nicht ratsam wäre: zum Beispiel, wenn ein Verkehrsmittel nicht sicher genug für Sie ist. In diesem Fall kann Ihnen jedoch eine Begleitperson helfen und so für mehr Sicherheit sorgen.
  • Beförderungsverweigerung: Wurde Ihnen die Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel untersagt, können Sie den Grund beim Beförderungsunternehmen erfragen. Dieses muss Ihnen dann innerhalb von fünf Werktagen den genauen Grund mitteilen. Aus der Antwort können Sie schließen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist oder ob Sie eventuell zusammen mit dem Unternehmen nach einer Lösung für das Problem suchen können.
  • Fahrkarten: Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen kostenlos den Nahverkehr nutzen. Möchten Sie im Fernverkehr verreisen, haben Sie das Recht, Fahrkarten zum Normalpreis ohne Preisaufschläge zu erwerben.
  • Mobilitätshilfen: In der Bahn und im Flugzeug haben Sie das Recht, Ihre gewohnten Mobilitätshilfen, wie einen Rollstuhl, und/oder Ihren Begleithund kostenfrei mitzunehmen. Im Bus ist die Mitnahme von Hilfsmitteln generell auch kostenfrei möglich, allerdings nur soweit es die Beschaffenheit des Busses zulässt.
  • Begleitperson: Mit einer entsprechenden Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis darf Sie Ihre Begleitperson in allen öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei oder gegen eine kleine Gebühr begleiten.
  • Schadensersatz: Wenn durch die Schuld eines Beförderungsunternehmens Mobilitätshilfen oder Spezialausrüstung beschädigt werden, muss das Unternehmen den Schaden in voller Höhe ersetzen.
  • Beschwerderecht: Sollten Sie während der Reise schlechte Erfahrungen mit der Betreuung oder der Ausstattung von Verkehrsmitteln machen oder auf andere Hürden stoßen, wenden Sie sich zunächst an das Reise- oder Verkehrsunternehmen. Versuchen Sie dort die Probleme zu klären und eine Einigung zu finden. Sollte Ihre Anfrage erfolglos sein, gibt es weitere Beschwerdestellen: Das Eisenbahn-Bundesamt ist für Belange, die den Bahn-, Bus- und Zugverkehr betreffen, zuständig. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt sich Konflikten an, die sich auf Flugreisen beziehen. Diese Anlaufstellen nehmen sich Ihres Problems an und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch
Die meisten Airlines, Verkehrsunternehmen und Reiseanbieter stellen sich gerne auf Ihre Wünsche ein und versuchen, Ihre Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Sie Ihre Rechte im vollen Umfang in Anspruch nehmen können, sollten Sie allerdings rechtzeitig vorher mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen Kontakt aufnehmen und Ihre Ankunft ankündigen sowie Ihre Bedürfnisse erklären.

Fazit: Unterstützung und Rechte bei der Reise mit Behinderung

Für Menschen mit einer Behinderung gibt es verschiedene Angebote und Erleichterungen, die eine barrierefreie Reise ermöglichen. Die Unterstützungsmöglichkeiten für eine barrierefreie Reise und die Rechte von Reisenden mit Behinderung sind EU-weit geregelt. So können Sie auch im Ausland einen entspannten und barrierefreien Urlaub genießen.

Titelbildquelle: #441614681 | Urheber: © Vergani Fotografia – stock.adobe.com

Alex

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