Sattelzugmaschine, Kastenwagen oder doch Kleinbus? Bei der Auswahl an Nutzfahrzeugen kann es manchmal schwerfallen, die passende Klasse herauszusuchen. Erfahren Sie hier, welche LKW-Klasse zu Ihnen passt und was Sie bei der Buchung beachten müssen.

Welchen Führerschein brauche ich? Welche Geschwindigkeiten muss ich beachten? Alles zum Thema LKW-Klasse erfahren Sie hier – vom Transporter-Typ über die Führerschein-Klasse bis hin zum Bußgeld bei Raserei.


Transporter-Typen: Nutzfahrzeuge und LKW-Klassen kompakt

Nutzfahrzeuge werden für die verschiedensten Einsatzzwecke gebaut – entsprechend breit gefächert ist auch die Auswahl an Fahrzeugarten. Manchen Fahrern ist dabei nicht ganz bewusst, was die Unterschiede ausmacht.

Prinzipiell wird zwischen Nutzfahrzeugen zum Personentransport (z. B. Klein-, Omni- oder Gelenkbusse), zur Lastenbeförderung (Kasten- und Pritschenwagen, Kleintransporter, Lastkraftwagen, Sattelschlepper etc.) sowie Sonderfahrzeugen für Einsatzkräfte (Feuerwehrfahrzeug, Notarztwagen etc.) unterschieden.

Die Übergänge sind dabei jedoch fließend und nicht selten von der Aufbauart des Fahrzeugs abhängig. Vor allem bei PKW, die auch Nutzfahrzeuge sind, ist die Karosserie oft ausschlaggebend. Kraftfahrzeuge, die vor allem Güter befördern, werden landläufig hingegen schlicht Lastkraftwagen bzw. LKW genannt und sind leichter zu erkennen. In Nutzfahrzeugkreisen gebräuchlich ist hier die Bezeichnung der EG-Fahrzeugklasse N. In Abhängigkeit vom Gesamtgewicht teilt sie sich in drei Untergruppen auf:

  • Klasse N1: LKW bis 3,5 Tonnen
  • Klasse N2: LKW zwischen 3,5 und 12 Tonnen
  • Klasse N3: LKW über 12 Tonnen

Welche LKW-Klasse Sie brauchen, richtet sich primär danach, was Sie transportieren wollen. Entscheidend ist dabei nicht nur das zulässige Gesamtgewicht für den LKW, sondern auch Ihre eigene Führerscheinklasse.


Führerschein- und LKW-Klassen: Gesamtgewicht und Voraussetzungen

In Deutschland gibt es insgesamt vier Führerscheinklassen, die das Fahren mit Nutzfahrzeugen ermöglichen: C1, C, C1E und CE. Mindestvoraussetzung zur Beförderung ist immer der Besitz des Führerscheins der B-Klasse. Weitere Infos und Kriterien, um Ihre Wunsch-LKW-Klasse befördern zu können, finden Sie in der folgenden Tabelle.

Übersicht der LKW-Klassen: Führerschein und Gesamtgewicht

Führerschein-KlasseFahrzeugtypZulässiges Gesamtgewicht (zGG)Voraussetzungen (Führerschein, Mindestalter für gewerbliche Nutzung, Befristung)
C1
  • Leichteres Kraftfahrzeug (Kleinlaster, kleine Omnibusse etc., außer AM, A1, A2 und A)
  • mehr als 3,5 Tonnen zGG bis maximal 7,5 Tonnen zGG
  • Anhänger mit 750 kg zGG
  • max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
  • Führerschein Klasse B
  • mindestens 18 Jahre
  • bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils weitere 5-jährige Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
C1E
  • Zugfahrzeug der Klasse C1 und B in Kombination mit Anhänger
  • in Kombination 12 Tonnen zGG
  • Anhänger selbst darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
  • Führerschein Klasse C1
  • mindestens 18 Jahre
  • bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils weitere 5-jährige Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
C
  • mehrspuriges Kraftfahrzeug (ausgenommen Krafträder, Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mehr als 3,5 Tonnen zGG
  • Anhänger mit 750 kg zGG
  • max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
  • Führerschein Klasse C (schließt C1er mit ein)
  • mindestens 21 Jahre
  • wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt, danach jeweils weitere 5-jährige Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
CE
  • Zugfahrzeug der Klasse C (ganze Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge inkl. Anhänger)
  • mehr als 0,75 Tonnen zGG
  • Führerschein Klasse C (schließt BE, C1E und T mit ein)
  • mindestens 21 Jahre
  • wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt, danach jeweils weitere 5-jährige Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung

LKW-Klassen: Gewicht und Höchstgeschwindigkeiten

Und wie schnell dürfen Sie nun mit dem LKW auf Autobahnen, Landstraßen und im Ort unterwegs sein? Maßgeblich für die Bestimmung zulässigen Höchstgeschwindigkeit für LKW sind §§ 3 und 18 der StVO. Angesichts des enormen Gewichts und der Größe sind die Bestimmungen für den LKW natürlich ein wenig strikter geregelt als beim PKW – immerhin ist die Gefahr um einiges größer, Fußgänger oder Radfahrer beim Abbiegen zu übersehen. Laut der StVO dürfen Sie mit der LKW-Klasse daher wie folgt fahren:

LKW nach zulässigem Gesamtgewicht (zGG)innerortsaußerortsAnmerkungen
LKW bis 3,5 Tonnen50 km/h80 km/hAusnahmen gelten für Fahrzeuge, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondergenehmigung erhalten – diesen ist dann Tempo von 100 km/h erlaubt.
LKW zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen50 km/h80 km/h
LKW über 7,5 Tonnen50 km/h60 km/h

Bußgeldkatalog und LKW-Klassen: gefährlich und teuer

Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten hält, wird ordentlich zur Kasse gebeten – und sammelt im schlimmsten Fall nicht nur ein paar Punkte ins Flensburg, sondern kann auch seine LKW-Fahrerkarriere vorübergehend an den Nagel hängen. Wie hoch die Bußgeldstrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem LKW ausfallen, haben wir hier zusammengefasst:

GeschwindigkeitsüberschreitungHöhe des Bußgeldes in Euro → innerortsHöhe des Bußgeldes in Euro → außerortsPunkte in FlensburgFahrverbot (in Monaten)
Bis 10 km/h1520
11 bis 15 km/h2530
16 bis 20 km/h70801
21 bis 25 km/h80951
26 bis 30 km/h95140innerorts: 2
außerorts: 1
Innerorts: 1
31 bis 40 km/h16020021
41 bis 50 km/h2402802innerorts: 2 außerorts: 1
51 bis 60 km/h4404802innerorts: 3 außerorts: 2
Über 60 km/h60068023

Mieten für den Umzug: LKW-Klasse und Transporter-Typ

Da die Auswahl an Transportern für Umzug und Co. nicht gerade klein ist, lohnt es sich, vorab zu klären, welche LKW-Größe man für den gegebenen Anlass braucht. Da die meisten Fahrer das erste Mal bei einem Umzug mit größeren Transportern und LKW zu tun haben, geben wir Ihnen für jedes Umzugs-Szenario hier einen kleinen Fahrzeug-Tipp mit auf den Weg. Aber keine Angst: Auch ohne dicken Brummer, für den Sie einen CE-Führerschein benötigen, kommen Sie meistens prima aus.

  1. Für den Einkauf im Möbelhaus oder Baumarkt – also sogenannte Kleintransporte – reicht meist bereits ein Lieferwagen mit einem Ladevolumen von 3,2 Kubikmetern aus.
  2. Steht ein kleiner Umzug ins Studentenzimmer oder der Transport von nicht bereits zusammengebauten Möbeln bevor, empfiehlt sich ein kleiner Transporter mit einem Ladevolumen von rund 5 Kubikmetern. Mit der richtigen Belademethode lässt sich hier einiges unterbringen.
  3. Wer die Ausstattung einer 1 bis 2 Zimmer-Wohnung von A nach B transportieren möchte, sollte hingegen bereits die Anmietung eines kleinen LKWs mit einem Ladevolumen von rund 11 Kubikmetern in Betracht ziehen. Wenn Sie ein paar Möbel ab- und am neuen Heim angekommen wieder aufbauen, sollten Sie so gut wie alle Habseligkeiten im Mini-LKW verstauen können.
  4. Die Einrichtung einer Wohnung aus 2 bis 3 Zimmern – v. a. mit Wohnzimmer sowie Büro, die oft mit sperrigen Möbelstücken wie Sofa oder Schreibtisch bestückt sind – passt in einen mittelgroßen LKW von rund 14 Kubikmetern.
  5. Geht die Einrichtung über die einer 3-Zimmer-Wohnung mit sperrigen Möbeln hinaus, bietet sich die Anmietung eines mittelgroßen LKWs mit Kofferaufbau an, der dem ganzen rund 20 Kubikmeter Ladevolumen verschafft.
  6. Beim großen Umzug aus einem kleinen Haus oder einer 4 bis 5-Zimmer-Wohnung geht es schließlich an den großen LKW bis 7,5 Tonnen, der durchschnittlich ein Ladevolumen von rund 35 Kubikmetern umfasst. Hier benötigen Sie allerdings schon die Führerscheinklasse C1.

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Titelbildquelle: #116573127 | Urheber: © assetseller – Fotolia.com

5 Antworten zu “Mit​ ​dem​ ​Brummi​ ​unterwegs:​ ​Welche​ ​LKW-Klasse​ ​brauche​ ​ich?”

  1. Natalie Brandner sagt:

    Mein Bruder zieht in eine neue Wohnung und braucht dafür auch einen LKW. Sehr interessant sind die unterschiedlichen Klassen und welche Voraussetzungen man bei Fahren haben muss. Mein Vater besitzt glücklicherweise einen LKW-Führerschein und kennt sich auch generell damit aus. In seinem alten Job war er dafür zuständig die Ladebordwand bei LKW zu überprüfen.

  2. Dietrich Bachmann sagt:

    Gut zu wissen, dass man mindestens 21 Jahre sein muss, um einen LKW mit Klasse CE fahren zu dürfen. Es gibt so viele Regeln und Gesetze mit LKWs, die man beachten muss. Für größere LKWs sollte man auch unbedingt eine Transportbegleitung dabei haben.

  3. Theo Schumacher sagt:

    Danke für diese klare Anleitung. Mit den verschieden Transporter, die heute unterwegs sind, kann es schwer zu wissen, für welche man sich entscheiden soll. Dies ist ein hilfreicher Betrag dabei.

  4. Danke für den Beitrag zu den Transporter-Typen und den Fahrerlaubnissen. Mein Bruder möchte gerne eine Kippmulde mieten, doch weiß nicht so recht, ob er die auch fahren darf. Mit seinem normalen PKW-Führerschein, kann er die nicht fahren, oder?

    • Service-Team sagt:

      Hallo Michael,

      Muldenkipper gibt es in verschiedenen Größen und Variationen. Es hängt also vom Fahrzeug selbst ab, ob der ein PKW-Führerschein unter Umständen noch ausreicht.

      Wahrscheinlich wird er aber einen Führerschein der C-Klasse benötigen.

      Freundliche Grüße
      Harald von billiger-mietwagen.de

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